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Gastwirtschaftspatent Kanton Zürich

In Zürich gibt es kein Wirtepatent in Form einer persönlichen Ausbildung, die ein Gastronom machen muss. Aber die Betriebsbewilligung im Kanton Zürich heisst Gastwirtschaftspatent. Das führt manchmal zu Verwirrung.

Hier lesen Sie, wie Sie ein Gastwirtschaftspatent bekommen und wieso es sich trotzdem lohnt, eine Ausbildung zu machen.

Unterschied Wirtepatent und Gastwirtschaftspatent

In den meisten Kantone der Schweiz ist das Wirtepatent ein Fähigkeitsausweis. Das Wirtepatent können Sie durch eine kantonale Prüfung bekommen. Wichtig ist, dass Sie einen Gastronomiebetrieb nach allen geltenden Vorschriften leiten können. Mit dem Wirtepatent zeigen Sie, dass Sie dieser Verantwortung gewachsen sind. Personen mit einem Wirtepatent können deshalb auch Betriebsbewilligungen beantragen. 

Im Kanton Zürich brauchen Personen kein Wirtepatent, um einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen. Sie brauchen aber ein Gastwirtschaftspatent. Auch mit einem Gastwirtschaftspatent müssen Sie sich an bestimmte Auflagen halten. 

Das Gastwirtschaftspatent

Sie benötigen ein Gastwirtschaftspatent, sobald Sie Speisen oder Getränke gegen Bezahlung zum Konsum vor Ort abgeben. Kleinbetriebe mit 10 Sitz- oder Stehplätzen oder weniger sind ausgenommen. Dies gilt nur, wenn Sie keinen Alkohol verkaufen. 

Als Beispiel: Angenommen Sie besitzen einen Imbiss. Sie verkaufen nur Essen zum Mitnehmen und dazu keinen Alkohol. In diesem Fall brauchen Sie kein Gastwirtschaftspatent. Anders ist das, wenn Sie eine Bar besitzen. Weil Sie hier Alkohol verkaufen, brauchen Sie in jedem Fall ein Gastwirtschaftspatent.

Erteilt werden die Gastwirtschaftspatente von der Gemeinde. In der Stadt Zürich vergibt die Stadtpolizei die Gastwirtschaftspatente. Um ein Gastwirtschaftspatent zu erhalten, müssen Sie einige Auflagen einhalten. Dazu gehören baurechtliche Weisungen, Sicherheitsbestimmungen und lebensmittelrechtliche Vorschriften wie ein Hygienekonzept (HACCP-Konzept). Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Zürich.

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Welche Kurse eignen sich?

Für Gastrounternehmer, die sich selbständig machen oder weiterbilden wollen, empfehlen wir auch im Kanton Zürich eine Gastronomieweiterbildung. Wir bieten Ihnen diese Möglichkeiten:

Grundkurs Gastronomieführung

Der Grundkurs Gastronomieführung ist ein günstiger Kurs für Quereinsteiger und Fachkräfte, die einen Betrieb eröffnen möchten und kein Wirtepatent brauchen. Der Fernkurs deckt die wichtigsten Themen der Betriebsführung ab, z.B. Gastronomierecht, Betriebsführung, Marketing und Hygiene. Als Abschluss bekommen Sie eine eduQua-zertifizierte Kursurkunde, die den erfolgreichen Kursabschluss bestätigt. Mit dem Grundkurs lernen Sie alles Wichtige für die Führung eines Gastgewerbebetriebes und Sie lernen ohne den Druck einer Abschlussprüfung.

Wirtepatent Schweiz

Sie möchten möglicherweise einmal in einem anderen Kanton einen Gastronomiebetrieb eröffnen. Dafür ist der Wirtefernkurs Schweiz eine flexible Lösung. Sie lernen viel über Betriebsführung, Finanzen, Gastronomierecht und Hygiene und bekommen einen schweizweit anerkannten Abschluss, den Sie auch in anderen Kantonen einsetzen können.

Fazit

Auch wenn Sie kein Wirtepatent brauchen: wollen Sie wirklich einen Betrieb im Kanton Zürich eröffnen, ohne einen Kurs zu machen? Mit unseren Fernkursen, dem Grundkurs Gastronomieführung oder dem Wirtefernkurs Schweiz, haben Sie zwei preisgünstige Möglichkeiten, um erfolgreich einen Gastronomiebetrieb zu starten.

Bildquelle: Sa-se/de.wikipedia.org

Aktualisiert am 19.10.2020