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Wirtepatent Obwalden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen

In den Kantonen Obwalden, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden wird für die Führung der meisten Gastgewerbebetriebe ein Wirtepatent verlangt.

Im Kanton Schaffhausen wird nur eine Eignungsprüfung verlangt. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, sich mit einem Grundkurs auf die Betriebsführung vorzubereiten.

Wirtepatent Obwalden und Nidwalden

In Obwalden und Nidwalden ist für die Führung eines Gastgewerbebetriebes das Wirtepatent nötig. Die Kantone bieten jedoch keine eigenen Prüfungen an. Deshalb empfehlen wir die Wirteprüfung im Kanton Luzern abzulegen. Diese ist in den Kantonen Obwalden und Nidwalden anerkannt.

Wirtepatent Appenzell Innerrhoden

Der Kanton Appenzell Innerrhoden verlangt für die Führung eines Gastronomie­betriebes ein Wirtepatent, bei dem die Themen Lebensmittelhygiene, Recht und Küche geprüft werden. Der Kanton hat aber keine eigene Wirteprüfung, diese muss deshalb in einem anderen Kanton abgelegt werden. Patentbewerber müssen zusätzlich nach der Bewilligungs­erteilung eine Prüfung über das Gastgewerbe­gesetz Appenzell Innerrhoden ablegen.

Wir bieten eine Vorbereitung auf die drei Modulprüfungen an. Die Vorbereitung erfolgt im Rahmen des Wirtefernkurses Schweiz. Für die Vorbereitung auf die drei Modulprüfungen «Lebensmittelrecht und Hygiene», «Küche» und «Recht» müssen Sie folgende Lektionen absolvieren:

  • Küche
  • Lebensmittelrecht
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Rechtslehre und kantonales Gastgewerbegesetz
  • L-GAV und Lohnabrechnung

Kurskosten: Total Fr. 1575.- (inkl. 10% Rabatt bei einmaliger Zahlung)

Weitere Informationen zum Kurs finden Sie direkt auf der Seite des Wirtefernkurses Schweiz. Vermerken Sie bei der Anmeldung, dass Sie sich für das Wirtepatent Appenzell anmelden möchten. 

Sie können natürlich auch gleich alle sechs Modulprüfungen ablegen und erhalten damit einen Abschluss, welcher in der ganzen Schweiz anerkannt ist.

Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen braucht es für die Führung eines Gastronomie­betriebes keinen persönlichen Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) mehr. Es muss jedoch eine Eignungs­prüfung abgelegt werden. Diese wird von der Gewerbe­polizei abgenommen. Wir bieten für die Eignungs­prüfung keinen spezifischen Kurs an.

Falls Sie sich jedoch neben den Themen der Eignungs­prüfung in anderen relevanten Bereichen der Gastronomie weiterbilden möchten, ist der Grundkurs Gastronomieführung oder Teile davon das Richtige für Sie.