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Jobs und Stellen mit dem Wirtepatent in der Gastronomie

Viele Jobs und Stellen in der Gastronomie verlangen das Wirtepatent.

Die Ausbildung dazu ist eine gute Weiter­­bildung für Köche und Service­angestellte, die innerhalb des Betriebs aufsteigen wollen. 

Gründe für gute Weiterbildungen gibt es viele. Einerseits schreiben systemgastronomische Ketten für alle Filialen Jobs aus für Personen mit einem Wirtepatent, andererseits gibt es viel Betriebsinhaber die selbst kein Wirtepatent haben und daher jemanden mit Patent einstellen (Achtung vor gemieteten Strohpatenten).

Jobs und Stellen für Wirtepatent-Inhaber

Stellenangebote in der Gastronomie finden Sie auf den folgenden Portalen:

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Tipps zur Stellensuche und realistische Lohnvorstellung

Auf welche Jobs/Stellenangebote kann man sich mit dem Wirtepatent bewerben?
Bei der Wirteausbildung geht es vor allem um die rechtlichen Grundlagen der Betriebsführung. Je nach Kanton kommen zusätzliche Themen wie z.B. Küche, Service, Brandschutz, Marketing, Mitarbeiterführung, Betriebs­übernahme, Finanzanalyse, Buchhaltung dazu. Mit einem Wirtepatent-Abschluss erlangt der Bewerber also ein Grundwissen der Gastronomie­führung. Zusammen mit einer Koch- oder Servicelehre oder auch der entsprechenden Gastronomie­erfahrung ist das Wirtepatent eine geeignete Ausbildung für eine Stelle als Chef de Service, als Teamleiter in der Küche oder als Betriebs­assistent. Denkbar sind auch Jobs wie Stellvertretender des Betriebsleiters, Gérant oder Betriebsleiter einer Filiale oder eines kleineren Betriebs.

Das Wirtepatent ist jedoch nicht mit einer Hotelfachschule vergleichbar. Die Ausbildung ist viel kürzer und geht weniger in die Tiefe. Dementsprechend kann man mit einem Wirtepatent nicht erwarten, gleich Hoteldirektor oder Geschäftsführer eines grossen Betriebs zu werden.

Wie viel mehr Lohn kann ich mit dem Wirtepatent fordern?
Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Da der Patentinhaber jedoch eine gewisse Verantwortung für den Betrieb trägt, ist es gerechtfertigt, dass er etwas mehr Lohn erhält. Bei einer Vollzeitstelle für einen mittelgrossen Betrieb können das ca. Fr. 500.- pro Monat sein.

Wenn der Patentinhaber nicht im normalen Betrieb mitarbeitet, sondern nur seine Aufgaben und Verantwortung als Patentinhaber wahrnimmt, sind Fr. 2'000 – 3'000.- Lohn pro Monat denkbar. Dafür ist der Patentinhaber an 3 - 4 Tagen pro Woche anwesend, überwacht die Hygiene-Richtlinien und die Einhaltung des Gastgewerbegesetzes, unterstützt den Geschäftsführer in der Administration oder übernimmt sonst weitere Aufgaben. Die Vorschriften für Patentinhaber, die nicht im Tagesgeschäft mitarbeiten, können je nach Kanton, Gemeinde und Betrieb verschieden sein.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Je nach Jobvorstellung und Anforderungen der gewünschten Stelle ist es nötig, eine Weiterbildung zu absolvieren. Unsere Fernschule bietet hierzu die folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Kantonales Wirtepatent: Erlangen Sie das Wirtepatent Ihres Kantons und übernehmen Sie einen Gastronomiebetrieb.
  • Grundkurs Gastronomieführung: Eignen Sie sich die Grundlagen der erfolgreichen Betriebsführung an - auch in einem Kanton ohne Wirtepatent.
  • Servicekurs, Weinkurse, Barkurs: Vertiefen Sie Ihr Wissen in einem Spezialgebiet der Gastronomie - und setzen Sie sich von der Masse ab.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder rufen Sie uns an (031 302 11 44) und bestellen Sie unverbindlich unsere kostenlosen Informationsunterlagen:

Für Arbeitgeber

Sind Sie Inhaber eines Restaurants oder eines anderen Gastronomie­betriebs und suchen Sie jemanden mit Wirtepatent? Dann schreiben Sie Ihre Stelle mit der Anforderung "Wirtepatent" auf einer beliebigen Inserate­seite aus. Für Klein­unternehmen empfehlen wir die günstigen Plattformen Hogapage (DE/CH) oder Gastroexpress (CH).

Aktualisiert am 05.08.2016