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Förderbeiträge an Ihre Weiterbildung

Der Bund, die Verbände und viele Unternehmen unterstützen berufliche Weiterbildungen finanziell. Das gilt auch für das Wirtepatent in der Gastronomie.

In diesem Artikel lesen Sie, bei welchen Stellen Sie Fördergelder beantragen können.

Bundesbeiträge für eidgenössische Ausbildungen

Seit Anfang 2018 unterstützt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI des Bundes Absolventen von Kursen, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten. Dazu zählt das Gastro-Betriebsleiterseminar mit eidgenössischem Fachausweis (G2-Zertifikat).

Das Wirtepatent Schweiz der Schweizer Gastronomiefernschule ist als vorbereitende Ausbildung anerkannt. Deshalb erhalten Sie 50 % der Kurskosten zurück, sobald Sie die externe Prüfung für das Gastro-Betriebsleiterseminar (G2-Zertifikat) abgelegt haben. Auch das Wirtepatent anderer Kantone wird zum Teil der Ausbildung angerechnet.

Achtung: Die Bundesbeiträge können Sie erst beantragen, nachdem Sie die eidgenössische Prüfung (G2-Zertifikat) abgelegt haben. Sie können die Bundesbeiträge auch beantragen, wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben.

Praxisbeispiel:

  • Frau Muster meldet sich als Privatperson für das Wirtepatent Schweiz an und bezahlt die Kurskosten von Fr. 3’980.- aus der eigenen Tasche. 
  • Sie schliesst den Kurs bei der Schweizer Gastronomiefernschule ab, besteht alle externen Modulprüfungen und die Zertifikatsprüfung und erhält vom Gastroverband das Zertifikat für das G1.
  • Anschliessend besucht Sie den externen Kurs für das G2-Zertifikat, bezahlt die Kurskosten von Fr. 6’600.- und meldet sich für die Prüfung an.
  • Nachdem Sie die Prüfung zur Gastro-Betriebsleiterin absolviert hat, stellt Sie einen Antrag beim SBFI und erhält Fr. 5290.- zurück. Das ist die Hälfte der gesamten Kurskosten von Fr. 10’580.-.

Anmerkung: Wer das Gastro-Betriebsleiterseminar (G2) absolviert, kann sich weitere Kurskosten vom L-GAV des Gastgewerbes zurückerstatten lassen.

Unterstützung durch den L-GAV für das G1

Für das G1 mit der dazugehörigen Zertifikatsprüfung hat der L-GAV in der Coronakrise eine Bildungsoffensive gestartet. Diese ist bis auf Ende 2024 befristet.

Wer ein schweizweites G1 macht, erhält etwas mehr als einen Drittel der Ausbildungskosten vom L-GAV erstattet. Die Kosten müssen bei der Anmeldung selber bezahlt werden und werden vom L-GAV erst nach erfolgreichem Abschluss zurückbezahlt. Dafür müssen alle diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Wer ein gesamtschweizerisches G1 mit Zertifikatsprüfungen absolviert.
  • Wer die Zertifikatsprüfung bis zum 31.12.2024 erfolgreich bestanden hat. Zu beachten ist hier, dass aufgrund der ausgebuchten Teilprüfungen mit sicherlich mindestens 10 Monaten Kursdauer zu rechnen ist, denn im Regelfall sind sechs Teilprüfungen sowie die Zertifikatsprüfung abzulegen.
  • Wer zum Zeitpunkt der Anmeldung für die Zertifikatsprüfung in einem Betrieb arbeitet, der dem L-GAV fürs Gastgewerbe unterstellt ist.
  • Wer die Ausbildung über einen Gastroverband absolviert.

Gerne beraten wir Sie unter 031 302 11 44, wenn Sie Fragen dazu haben. 

Kantonale Stellen

Die meisten Kantone verfügen über Stellen, die auch Unterstützung anbieten. So können Sie zum Beispiel Stipendien oder Bildungsdarlehen beantragen. Diese Art von Förderbeiträgen sind jedoch an einige Auflagen geknüpft. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Kanton, wo und wie Sie solche Beiträge anfordern können.

Unterstützung von Stiftungen

In der Schweiz gibt es diverse Stiftungen, die Aus- und Weiterbildungen unterstützen. Eine mögliche Anlaufstelle ist EDUCA SWISS, eine Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und ‑finanzierung. Sie unterstützen motivierte Personen bei der Umsetzung ihres Bildungsvorhabens durch kostenlose Begleitung bei der Planung, bei der Budgetierung und durch Vermittlung von zinsgünstigen Bildungsdarlehen.

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Weiterbildungsbeiträge von Unternehmen

Viele Unternehmen, gerade in der Gastronomie, unterstützen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden finanziell. Fragen Sie deshalb bei Ihren Vorgesetzten nach. Grössere Gastrobetriebe bezahlen manchmal den ganzen Kurs, vor allem wenn Sie mit der Weiterbildung mehr Verantwortung übernehmen können.

Steuerabzug für Weiterbildungen

Alle unsere Weiterbildungen können Sie als Weiterbildungskosten von den Steuern abziehen. Als Beleg reicht in der Regel die Rechnungsquittung. Wir stellen Ihnen auf Wunsch auch eine Steuerbescheinigung aus. Nehmen Sie in diesem Fall mit uns Kontakt auf.

Fazit

Haben Sie weitere Fragen zu unserem Kursangebot, zum kantonalen Wirtepatent oder zu den Fördergeldern für einen unserer Kurse? Rufen Sie uns an unter 031 302 11 44 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Oder bestellen Sie unverbindlich unsere kostenlosen Informationsunterlagen.

Aktualisiert am 01.08.2021