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Wirtekurs vs. Wirtefernkurs

Wirtekurs Basel, Wirtefachkurs Aargau, Wirtefernkurs Bern, Wirtepatent Thurgau – für ähnliche Kurse werden verschiedene Begriffe verwendet.

Da dies manchmal zu Verwirrung führt, erklären wir kurz die Unterschiede.

Wirtekurs

In einigen Kantonen wie Baselland oder Basel-Stadt wird der Vorbereitungskurs für die Wirtepatentprüfung „Wirtekurs“ genannt. Dabei bieten die meisten Anbieter einen Präsenzkurs an, bei dem man über mehrere Wochen vor Ort zum Thema unterrichtet wird. Im Kanton Aargau wird der Wirtekurs „Wirtefachkurs“ genannt. Manchmal wird auch der Begriff „Wirtepatentkurs“ verwendet. 

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Wirtefernkurs

Der Wirtefernkurs ist die flexible Alternative zum Wirtekurs. Statt eine Schule zu besuchen, bereiten Sie sich von zu Hause aus auf die Wirteprüfung vor. Wir, die Schweizer Gastronomiefernschule, bieten solche Fernkurse für das Wirtepatent an.

Wirteprüfung

In den meisten Kantonen muss zur Erlangung des Wirtepatents eine Prüfung abgelegt werden. Diese wird meistens „Wirteprüfung“ genannt. Für jeden Kanton muss eine andere Prüfung abgelegt werden. Die Wirteprüfung wird meistens von den kantonalen Behörden oder vom Gastgewerbeverband abgenommen. Den Kurs zur Prüfungsvorbereitung können Sie frei wählen.

Wirtepatent

Bestehen Sie erfolgreich die Prüfung, erhalten Sie den „Fähigkeitsausweis für Gastronomie“. Dieser wird umgangssprachlich meist „Wirtepatent“ genannt. Erst dann können Sie in gewissen Kantonen einen Gastrobetrieb eröffnen. Erlangen Sie beispielsweise das Wirtepatent Luzern, können Sie im Kanton Luzern eine Betriebsbewilligung beantragen. Mit dem Wirtepatent Basel-Stadt können Sie in Basel einen Betrieb eröffnen.

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Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen unverbindlich per E-Mail oder telefonisch unter 031 302 11 44. 

Aktualisiert am 12.02.2018