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Wirtepatent Westschweiz

Das Wirtepatent bzw. der Fähigkeitsausweis für Gastronomie ist kantonal geregelt. In den Kantonen Freiburg, Jura, Waadt und Genf brauchen die meisten Gastgewerbebetriebe ein Wirtepatent

Möchten Sie das Wirtepatent in einem dieser Kantone im Fernkurs und auf Deutsch erlangen? Dann empfehlen wir Ihnen das Wirtepatent für die ganze Schweiz.

Wirtepatent Freiburg

Wer gegen Entgelt Speisen oder Getränke abgibt, die an Ort und Stelle konsumiert werden, braucht im Kanton Freiburg ein Wirtepatent. Das Wirtepatent Schweiz ist im Kanton Freiburg anerkannt. Sie müssen zusätzlich 1.5 Tage den kantonalen Kurs zum Thema Gastgewerbegesetz besuchen.

Wirtepatent Jura

Im Kanton Jura brauchen Restaurants (mit und ohne Alkoholausschank), Hotelleriebetriebe und Unterhaltungsbetriebe ein Wirtepatent. Reine Take-aways oder Imbisswagen müssen nur eine Betriebsbewilligung beantragen. Gastronomiebetriebe, die keine alkoholischen Getränke anbieten (z.B. Cafés), benötigen kein Wirtepatent, sofern sie über weniger als 10 Plätze verfügen.

Für das Wirtepatent Jura können sie den Wirtefernkurs Schweiz absolvieren. Damit die Anerkennung gültig ist, legen Sie eine Zusatz­prüfung zum kantonalen Gastgewerbe­gesetz ab.

Wirtepatent Waadt

Im Kanton Waadt brauchen Gastgewerbebetriebe ab 10 Sitzplätzen ein Wirtepatent, sobald sie Speisen oder Getränke anbieten. Wer das Wirtepatent Waadt auf Deutsch und im Fernkurs erlangen möchte, kann den Wirtefernkurs Schweiz absolvieren.

Damit die Anerkennung gültig ist, müssen Sie zusätzlich 7 Kurstage zum Thema Lebensmittelkunde (regionale Produkte und Lebensmittel) und zum Gastgewerbegesetz bei GastroVaud besuchen und die entsprechenden Prüfungen bestehen.

Wirtepatent Genf

Der Kanton Genf verlangt für die Führung eines Gastronomiebetriebs grundsätzlich ein Wirtepatent. Für Imbisse mit eingeschränktem Speiseangebot und Vereinslokale gelten gewisse Ausnahmen.

Wer das Wirtepatent Genf auf Deutsch und im Fernkurs erlangen möchte, kann den Wirtefernkurs Schweiz absolvieren. Damit die Anerkennung gültig ist, legen Sie eine Zusatz­prüfung zum kantonalen Gastgewerbe­gesetz ab. Diese Prüfungen finden jeweils im Mai und Dezember statt.

Neuenburg

Im Kanton Neuenburg gibt es keine Wirtepatent-Pflicht. Das nötige Fachwissen ist jedoch entscheidend, um erfolgreich einen Gastronomiebetrieb zu führen. Viele Gastronominnen entscheiden sich deshalb trotzdem für eine praxisnahe Weiterbildung.

Im Wirtekurs Schweiz lernen Sie alles Wichtige über Betriebsführung, Hygiene, Kalkulation, Personalführung und über weitere spannende Bereiche aus der Gastronomie. Damit schaffen Sie die ideale Grundlage für Ihren eigenen Gastrobetrieb. Ausserdem erfüllen Sie mit dem Wirtepatent Schweiz die Voraussetzungen, um in jedem Kanton einen eigenen Gastronomiebetrieb zu führen – auch in den Kantonen mit Wirtepatent-Pflicht.

Wenn Sie kein Wirtepatent anstreben aber sich trotzdem das Wissen zum Führen eines Gastronomiebetriebs aneignen möchten, ist der Grundkurs Gastronomieführung die richtige Wahl. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die Weiterbildung bescheinigt.