
Was ändert sich 2025 im Gastgewerbe?
Mit dem Jahreswechsel ins 2025 haben sich einige Zahlen und Bestimmungen geändert, welche das Gastgewerbe betreffen. Dazu gehören Anpassungen bei den Sozialversicherungen und die Erhöhung der Mindestlöhne.
In diesem Artikel lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf das Gastgewerbe.
Neue Mindestlöhne
Im Gastgewerbe gelten seit dem 1. Februar 2025 neue Mindestlöhne. Die Erhöhungen für die betroffenen Lohnstufen bewegen sich zwischen Fr. 40.- und Fr. 57.- pro Monat. Auch die Löhne für Praktikantinnen und Praktikanten steigen, hier beträgt die Erhöhung Fr. 26.- pro Monat. Die neuen Mindestlöhne finden Sie hier im Artikel 10 des L-GAVs oder gleich unten in unserer Übersicht.

Stellenmeldepflicht
Im Vergleich zu den Vorjahren fallen wieder mehr Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Zu denen vom Vorjahr sind somit neue dazugekommen. Weiterhin müssen in der Gastronomie die Berufsarten «Pizzaiolo und Pizzaiola», «Hotelrezeptionistin und Hotelrezeptionist» und «Hilfsköchin und Hilfskoch» gemeldet werden. Neu hinzu kommt die Meldepflicht für «Servicehilfskraft» und «Chefs de Service» in Restaurants. Eine Übersicht über alle Berufsarten sowie weitere Informationen zur Stellemeldepflicht finden Sie auf der Webseite der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung.
Tabakgesetz und Schutz vor Passivrauchen
Seit dem 1. Oktober 2024 gilt das neue Tabakproduktegesetz. Ziel der neuen Gesetzgebung ist, die Bevölkerung und insbesondere minderjährige Personen vor den Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums zu schützen. Es gibt zum Beispiel neu ein einheitliches Abgabeverbot an unter 18-jährige Personen, strengere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte und konkrete Vorgaben, wie Testkäufe ablaufen müssen. Für die Gastronomie ist wichtig, dass Werbung für Tabakprodukte auf privatem Grund nicht von öffentlichem Grund aus gesehen werden kann. Zudem dürfen Tabakprodukte nicht kostenlos abgegeben werden. Die ausführlich beschriebenen Änderungen zum Tabakproduktgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Sozialversicherungen
Weitere wichtige Änderungen für das Jahr 2025 betreffen die Sozialversicherungen. Für selbständig erwerbende Personen steigt der Mindestbeitrag auf Fr. 530.- an. Mit diesen Änderungen wurden ebenfalls die Beträge für die berufliche Vorsorge angepasst. Die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge liegt neu bei Fr. 22'680.- pro Jahr (Fr. 1'890.- pro Monat). Der maximal versicherte Lohn beträgt neu Fr. 90'720.- (Fr. 7'560.- pro Monat). Somit muss auf Monatslöhnen ab Fr. 1'890.- ein BV-Abzug gemacht werden. Der Koordinationsabzug beträgt nun Fr. 26'460. Dieser wird jährlich vom Bundesrat festgelegt.
Wer für die Vorsorge in die 3. Säule einzahlt, kann ab dem Jahr 2025 maximal Fr. 7'258.- jährlich von den Steuer abziehen. Für Selbständige beläuft sich der Maximalbetrag auf 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens, jedoch maximal Fr. 36'388.-. Die ausführlich beschriebenen Änderungen zu den Sozialversicherungen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV.
Ausländerrecht
In den Jahren 2023 und 2024 wurden Kontingente für kroatische Arbeitskräfte eingeführt. Diese Kontingente wurden für das Jahr 2025 aufgehoben und es gilt probeweise volle Personenfreizügigkeit.
Ausblick
Im Jahr 2025 werden noch weitere rechtliche Änderungen erwartet, die das Gastgewerbe betreffen. Wenn Sie informiert bleiben möchten, so empfehlen wir Ihnen, dass Sie unsere Gastro-Tipps abonnieren und regelmässig unsere Wissensplattform besuchen. Melden Sie sich hier für den Newsletter an, um keine Änderungen zu verpassen:
Änderungen 2024
Mehrwertsteuer
Auf den 1. Januar 2024 erhöhten sich nicht nur die Mindestlöhne, sondern auch die verschiedenen Mehrwertsteuersätze in der Schweiz. Neu gilt als normaler Mehrwertsteuersatz 8,1 % (vorher 7,7 %). Für Produkte und Dienstleistungen, welche dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterstehen, gilt neu ein Mehrwertsteuersatz von 2,6 % (vorher 2,5 %). Der Sondersatz für die Mehrwertsteuer auf Beherbergungen, welcher besonders für die Hotellerie wichtig ist, wurde auf 3,8 % erhöht (vorher 3,7 %). Zudem müssen ab dem 1. Januar 2025 alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen die Mehrwertsteuer elektronisch anmelden und abrechnen. Die Abrechnung auf Papier ist nur noch im Jahr 2024 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.
Änderungen 2023
Personenfreizügigkeit Kroatien
Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Regelung bezüglich der Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsbürger. Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt jedoch beschränkt, weil im Jahr 2022 mehr als 10% mehr Bewilligungen ausgestellt wurden im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021. Dies hat der Bundesrat bereits letzten November beschlossen. Das bedeutet, dass im Jahr 2023 nur eine beschränkte Anzahl an B-Bewilligungen und Kurzarbeitsbewilligungen für Personen aus Kroatien zur Verfügung stehen.
Änderungen 2022
Ausländerrecht
Das Vereinigte Königreich (UK) ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die vor dem 31. Dezember 2020 in die Schweiz gekommen sind, werden nach wie vor wie EU-Bürger behandelt. Die bestehenden Rechte bleiben erhalten. Das hat der Bundesrat mit der sogenannten „mind the gap“-Strategie beschlossen. Seit dem 1. Januar 2021 gelten neueinreisende UK-Staatsangehörige nicht mehr als EU-Bürger, sondern als Drittstaatsangehörige. Diese Regelungen gelten auch für das Jahr 2022. Im Jahr 2021 wurden jedoch einige Abkommen, zum Beispiel im Bereich Sozialversicherungen, verabschiedet, die die Beziehungen vereinfachen sollen und bald in Kraft treten werden. Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Regelung bezüglich der Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsbürger. Kroatinnen und Kroaten erhalten volle Personenfreizügigkeit. Somit sind sie auf dem Schweizer Arbeitsmarkt den übrigen EU/EFTA-Mitgliedsstaaten gleichgestellt.
Änderungen 2021
AHV/IV/EO
Auf den 1. Januar 2021 hin wurden die AHV/IV/EO-Abgaben angepasst. Die neuen Abgaben betragen nun insgesamt 10.6 %. Arbeitnehmende zahlen somit neu 5.3 % an die AHV/IV/EO-Abgaben. Der EO-Beitrag hat sich auch leicht erhöht, er beträgt neu 0.5 %. Weiter ist auch der Mindestbeitrag gestiegen. Bei einem Einkommen unter Fr. 4'702.00 pro Jahr gilt neu ein Mindestbeitrag von Fr. 503.00. Dieser wird pro Jahr verrechnet und soll Beitragslücken vorbeugen.
Änderungen 2020
E-Zigaretten
Elektronische Zigaretten werden immer beliebter in der Schweiz. Die sogenannten E-Zigaretten oder «Vaporizer» sind jedoch nicht im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geregelt. Im Moment werden die elektronischen Zigaretten als Gebrauchsgegenstände betrachtet und fallen unter das Schweizer Lebensmittelrecht. Deshalb darf in Restaurants „gedampft“ werden, wenn dies die Hausordnung nicht verbietet. Bis Ende 2020 soll ein neues Bundesgesetz ausgearbeitet werden. Dieses hat zum Ziel, herkömmliche Zigaretten und E-Zigaretten gesetzlich gleichzustellen. Dadurch sollen vor allem der Jugendschutz verbessert werden (Regelung des Abgabealters und der Werbeeinschränkungen).
Bildquelle: Kelly Sikkema/unsplash.com
Aktualisiert am 18.02.2025