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Was ändert sich 2024 im Gastgewerbe?

Mit dem Jahreswechsel ins 2024 haben sich einige Zahlen und Bestimmungen geändert, welche das Gastgewerbe betreffen. Dazu gehört auch die Erhöhung der Mindestlöhne und der Mehrwertsteuersätze.

In diesem Artikel lesen Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf das Gastgewerbe.

Mehrwertsteuer

Auf den 1. Januar 2024 erhöhten sich nicht nur die Mindestlöhne, sondern auch die verschiedenen Mehrwertsteuersätze in der Schweiz. Neu gilt als normaler Mehrwertsteuersatz 8,1 % (vorher 7,7 %). Für Produkte und Dienstleistungen, welche dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterstehen, gilt neu ein Mehrwertsteuersatz von 2,6 % (vorher 2,5 %). Der Sondersatz für die Mehrwertsteuer auf Beherbergungen, welcher besonders für die Hotellerie wichtig ist, wurde auf 3,8 % erhöht (vorher 3,7 %). Zudem müssen ab dem 1. Januar 2025 alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen die Mehrwertsteuer elektronisch anmelden und abrechnen. Die Abrechnung auf Papier ist nur noch im Jahr 2024 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.

Neue Mindestlöhne

Im Gastgewerbe gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Mindestlöhne. Die Erhöhungen für die diversen Lohnstufen bewegen sich zwischen Fr. 84.- und Fr. 117.- pro Monat. Alle Mindestlöhne steigen real um Fr. 5.- pro Monat. Diese Erhöhung ist angedacht, um die Teuerung auszugleichen. Auch die Löhne für Praktikantinnen und Praktikanten steigen, hier beträgt die Erhöhung Fr. 56.- pro Monat. Die neuen Mindestlöhne finden Sie hier im Artikel 10 des L-GAVs oder gleich unten in unserer Übersicht.

Die Anpassung der Mindestlöhne gilt ab dem 1. Januar 2024.

Stellenmeldepflicht

Im Jahr 2024 sind weniger Berufe meldepflichtig als noch im Jahr 2023. Zu den aktuell meldepflichtigen Berufsarten gehören in der Gastrobranche und Hotellerie «Pizzaiolo und Pizzaiola», «Hotelrezeptionistin und Hotelrezeptionist» und «Hilfsköchin und Hilfskoch». Eine Übersicht über alle Berufsarten sowie weitere Informationen zur Stellemeldepflicht finden Sie auf der Webseite der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung.

Vaterschaftsurlaub

Seit dem 1. Januar 2021 erhalten Väter bei der Geburt eines Kindes einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen. Per 1. Januar 2024 heisst der «Vaterschaftsurlaub» neu «Urlaub des anderen Elternteils» und es wird von einer «Zulage für den anderen Elternteil» gesprochen. Diese Begriffe wurden angepasst, um diverse Geschlechter und Familienformen zu berücksichtigen.

Deklaration von Brot

In Bezug auf die Deklaration von Brot und Backwaren gelten ab dem 1. Februar 2024 neue gesetzliche Vorschriften. Gastgewerbliche Betriebe müssen die Herkunft von Brot und Backwaren im Offenverkauf schriftlich deklarieren. Dabei muss das Produktionsland für Konsumentinnen und Konsumenten klar ersichtlich sein. Es spielt keine Rolle, ob Brot oder Backwaren ganz oder in Stücken angeboten werden. Für diese Neuerung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Ausblick

Im Jahr 2024 werden noch weitere rechtliche Änderungen erwartet, die das Gastgewerbe betreffen. Wenn Sie informiert bleiben möchten, so empfehlen wir Ihnen, dass Sie unsere Gastro-Tipps abonnieren und regelmässig unsere Wissensplattform besuchen. Melden Sie sich hier für den Newsletter an, um keine Änderungen zu verpassen:

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Änderungen 2023

Personenfreizügigkeit Kroatien

Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Regelung bezüglich der Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsbürger. Im Jahr 2023 wird der Zugang kroatischer Arbeitskräfte zum Schweizer Arbeitsmarkt jedoch beschränkt, weil im Jahr 2022 mehr als 10% mehr Bewilligungen ausgestellt wurden im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021. Dies hat der Bundesrat bereits letzten November beschlossen. Das bedeutet, dass im Jahr 2023 nur eine beschränkte Anzahl an B-Bewilligungen und Kurzarbeitsbewilligungen für Personen aus Kroatien zur Verfügung stehen.

Änderungen 2022

Ausländerrecht

Das Vereinigte Königreich (UK) ist am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die vor dem 31. Dezember 2020 in die Schweiz gekommen sind, werden nach wie vor wie EU-Bürger behandelt. Die bestehenden Rechte bleiben erhalten. Das hat der Bundesrat mit der sogenannten „mind the gap“-Strategie beschlossen. Seit dem 1. Januar 2021 gelten neueinreisende UK-Staatsangehörige nicht mehr als EU-Bürger, sondern als Drittstaatsangehörige. Diese Regelungen gelten auch für das Jahr 2022. Im Jahr 2021 wurden jedoch einige Abkommen, zum Beispiel im Bereich Sozialversicherungen, verabschiedet, die die Beziehungen vereinfachen sollen und bald in Kraft treten werden. Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Regelung bezüglich der Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsbürger. Kroatinnen und Kroaten erhalten volle Personenfreizügigkeit. Somit sind sie auf dem Schweizer Arbeitsmarkt den übrigen EU/EFTA-Mitgliedsstaaten gleichgestellt.

Änderungen 2021

AHV/IV/EO

Auf den 1. Januar 2021 hin wurden die AHV/IV/EO-Abgaben angepasst. Die neuen Abgaben betragen nun insgesamt 10.6 %. Arbeitnehmende zahlen somit neu 5.3 % an die AHV/IV/EO-Abgaben. Der EO-Beitrag hat sich auch leicht erhöht, er beträgt neu 0.5 %. Weiter ist auch der Mindestbeitrag gestiegen. Bei einem Einkommen unter Fr. 4'702.00 pro Jahr gilt neu ein Mindestbeitrag von Fr. 503.00. Dieser wird pro Jahr verrechnet und soll Beitragslücken vorbeugen. 

Änderungen 2020

E-Zigaretten 

Elektronische Zigaretten werden immer beliebter in der Schweiz. Die sogenannten E-Zigaretten oder «Vaporizer» sind jedoch nicht im Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen geregelt. Im Moment werden die elektronischen Zigaretten als Gebrauchsgegenstände betrachtet und fallen unter das Schweizer Lebensmittelrecht. Deshalb darf in Restaurants „gedampft“ werden, wenn dies die Hausordnung nicht verbietet. Bis Ende 2020 soll ein neues Bundesgesetz ausgearbeitet werden. Dieses hat zum Ziel, herkömmliche Zigaretten und E-Zigaretten gesetzlich gleichzustellen. Dadurch sollen vor allem der Jugendschutz verbessert werden (Regelung des Abgabealters und der Werbeeinschränkungen).

Bildquelle: Behnam Norouzi/unsplash.com

Aktualisiert am 15.02.2024