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Gutscheine im Gastgewerbe – das müssen Sie wissen

Gutscheine sind eine weit verbreitete Geschenkidee. Auch Sie können in Ihrem Gastrobetrieb Gutscheine anbieten. So können Ihre Kunden unter Familie und Freunden ein besonderes Geschenk machen und Sie können neue Kunden für sich gewinnen.

Wir haben Ihnen zusammengefasst, was Sie im Umgang mit Gutscheinen beachten sollten.

Was sind Gutscheine?

Gutscheine werden gekauft, damit jemand sie später gegen Dienstleistungen oder Waren eintauschen kann. Oder anders gesagt: anstatt mit Geld, wird mit Gutscheinen bezahlt. Oft werden Gutscheine als Geschenke für Verwandte oder Freunde gekauft. Auch Gastrobetriebe bieten oft Gutscheine an, welche verschenkt werden. Bevor Sie jedoch Gutscheine in Ihrem Betrieb anbieten, sollten Sie einige Dinge beachten.

Gutscheine oder Rabatte?

Es gibt verschiedene Arten von Gutscheinen. Überlegen Sie sich gut, welche Art von Gutschein Sie in Ihrem Gastronomiebetrieb anbieten möchten. Am häufigsten werden Gutscheine ausgestellt, welchen einen genauen Wert besitzen, zum Beispiel ein Gutschein im Wert von Fr. 100.-. Es gibt aber auch Erlebnisgutscheine. Dabei wird der Wert nicht genau angegeben, sondern nur die Dienstleistung, zum Beispiel ein Gutschein für ein Abendessen zu zweit. Bei solchen Gutscheinen sollten Sie den Umfang der Leistung im Voraus definieren. Zum Beispiel kann das Abendessen pro Person eine Vorspeise, einen Hauptgang und ein Dessert nach Wahl beinhalten. Ob auch noch Getränke inbegriffen sind, können Sie selbst entscheiden.

Informieren Sie auch Ihr Personal regelmässig über die aktuellen Gutscheine und Rabatte.

Und dann gibt es noch Rabatte. Diese sind entweder für alle Kunden gleichzeitig gültig oder werden über einen Gutschein eingelöst, zum Beispiel ein 10 %-Osterrabatt auf das Frühstück. Welche Arten von Gutscheinen oder Rabatten Sie in Ihrem Gastrobetrieb anbieten möchten, ist Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass Sie jeweils das Verfalldatum auf dem Gutschein notieren oder schriftlich festhalten, von wann bis wann ein Rabatt gültig ist. Wie lange Gutscheine nach Gesetz gültig sind, lesen Sie weiter unten.

Egal, für welche Art von Gutscheinen Sie sich entscheiden: für Ihr Unternehmen können diese eine spannende Möglichkeit darstellen. Sie können neue Gäste auf Ihren Betrieb aufmerksam machen und überzeugen, Ihr Restaurant auszuprobieren.

Rückgeld nach Zahlung mit Gutschein?

Falls Ihre Kunden einen Gutschein mit einem bestimmten Wert besitzen, zum Beispiel einen Gutschein im Wert von Fr. 100.-, können sie damit bezahlen. Angenommen, das Essen und die Getränke kosten Fr. 80.-. Somit behält der Gutschein einen Wert von Fr. 20.-. Sie sind nicht verpflichtet, diesen Betrag als Rückgeld auszuzahlen. Wenn Sie möchten, können Sie dies tun. Was Sie aber sicher tun müssen, ist über den Restbetrag wieder einen Gutschein auszustellen oder den Restbetrag auf dem aktuellen Gutschein zu vermerken. So können Ihre Kunden den Restbetrag des Gutscheines beim nächsten Besuch in Ihrem Restaurant einlösen. Das Verfalldatum bleibt das Gleiche wie beim Kauf des Gutscheines.

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Kann der Gutschein eingetauscht werden?

Es kann vorkommen, dass Personen einen Gutschein von Ihrem Betrieb geschenkt erhalten und diesen jetzt eintauschen möchten. Ist dies der Fall, sind Sie nicht verpflichtet, den Wert des Gutscheines auszubezahlen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Eintausch des Gutscheins. Entweder werden die Gutscheine eingelöst oder sie verfallen und verlieren ihre Gültigkeit.

Überlegen Sie sich gut, ob und in welcher Form Sie Gutscheine anbieten möchten.

Wie lange sind Gutscheine gültig?

Auf diese Frage lässt sich nur teilweise eine Antwort geben. Gemäss dem Obligationenrecht (OR Art. 127 und Art. 128) sind Gutscheine je nach Leistung zwischen fünf und zehn Jahren gültig. Gutscheine für Restaurantbesuche haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Nun ist es aber so, dass Betriebe in der Gastronomie oder auch in anderen Branchen Gutscheine oftmals kürzer datieren. So sind Gutscheine für gewöhnlich ein bis zwei Jahre gültig. Das ist aber nicht zulässig und wird rechtlich verbreitet nicht anerkannt. Sobald Sie einen Gutschein ausstellen, gelten in jedem Fall die gesetzlichen Fristen. Gutscheine können aber auch länger gültig sein. Das dürfen Gastrobetriebe selbst bestimmen. Am besten versehen Sie die Gutscheine Ihres Betriebes mit Verfalldaten mit einer Frist von 5 Jahren. Abgelaufene Gutscheine lassen sich nicht verlängern. Jedoch können Sie sich als Betriebsleiter kulant zeigen und Verlängerungen oder der Annahme des Gutscheines nach Ablauf der Frist von 5 Jahren zustimmen.

Dürfen Gutscheine weitergegeben werden?

Gutscheine dürfen weitergegeben werden, wenn diese nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt sind. Persönliche Gutscheine sind an Vertragsbedingungen geknüpft und können nicht direkt übertragen werden. Deshalb ist es ratsam, dass Sie sich beim Verkauf von Gutscheinen immer vergewissern, für wen oder für welche Dienstleistung der Gutschein gedacht ist. Für Ihre Kunden ist es sicher von Vorteil, wenn sie selbst entscheiden können, auf wen der Gutschein lauten soll oder ob es ein unpersönlicher Gutschein bleibt, der von allen Familienmitgliedern oder Bekannten eingelöst werden kann.

Überlegen Sie sich auch, was Sie mit dem Gutschein bezwecken möchten. Soll mit Hilfe der Gutscheine neue Kunden gewonnen werden oder ist er als persönliches Geschenk gedacht? Unpersönliche Gutscheine eignen sich, um neue Kunden zu gewinnen. Persönliche Gutscheine sind eher als Geschenk geeignet.

Legen Sie ein Gutscheinverzeichnis an, damit Sie immer den Überblick behalten, wie viele Gutscheine bereits verkauft wurden.

Betrieb schliesst oder wechselt den Besitzer – was nun?

Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden. Angenommen, Sie übernehmen einen Gastrobetrieb mit allen offenen Verpflichtungen. Dann übernehmen Sie auch die Schulden. Und da Gutscheine zu den Schulden gehören (Guthaben, dass Kunden bei Ihnen haben), können die Gutscheine vom alten Betrieb auch bei Ihnen noch eingelöst werden. Dies gilt auch, wenn Sie zum Beispiel den Namen des Betriebes ändern.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen Betrieb übernehmen, aber eine neue Firma gründen. Dann verfallen die alten Verpflichtungen der Vorbesitzer. Ist dies der Fall, so verlieren die Gutscheine des vorherigen Betriebes ihre Gültigkeit. Sie können sich aber kulant zeigen und die Gutscheine trotzdem akzeptieren oder neue Gutscheine ausstellen. Mit dieser Geste können Sie vielleicht gleich neue Gäste für sich gewinnen.

Muss ein Betrieb schliessen, so können Personen ihre Gutscheine immer noch einfordern. Die Chancen, dass die Gutscheine ausbezahlt werden, sind aber gering. Meist werden Gutscheine erst ganz am Schluss des Konkursverfahrens ausbezahlt, falls dann überhaupt noch finanzielle Mittel vorhanden sind. Ansonsten verlieren die Gutscheine ihren Wert und sind nicht mehr zu gebrauchen.

Fazit

Gutscheine sind eine gute Geschenkidee, um Ihren Gastrobetrieb zu bewerben. Sie können Gutscheine als zusätzliches Angebot anbieten und so neue Gäste gewinnen und bestehende Kunden belohnen. Achten Sie beim Verkauf von Gutscheinen darauf, dass Sie diese gemäss den gesetzlichen Fristen datieren. Gutscheine für Restaurantbesuche sollten immer ein Verfalldatum mit einer Frist von 5 Jahren haben. Im Zweifelsfall lohnt es sich, kulant zu sein und auch Gutscheine, welche vielleicht zu spät eingelöst werden, doch zu akzeptieren. Die Gäste werden es Ihnen danken.

Aktualisiert am 23.08.2023