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Neues Lebensmittelrecht – was bedeutet das für die Gastronomie?

Per 1. Februar 2024 sind neue Regeln im Lebensmittelrecht in Kraft getreten. Mit den neuen Regelungen werden Konsumentinnen und Konsumenten noch besser vor Täuschung geschützt und die Nachhaltigkeit wird gefördert.

In diesem Artikel lesen Sie die wichtigsten Neuerungen, welche die Gastronomie direkt betreffen.

Deklaration von Brot und Backwaren

Das neue Lebensmittelgesetz schreibt vor, dass das Produktionsland von Brot und Backwaren schriftlich angegeben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Brot als ganzer Laib oder in Scheiben im Offenverkauf angeboten wird. Es reicht jedoch aus, wenn Sie das Produktionsland auf einem Schild in Ihrem Betrieb ausweisen, welches für Ihre Gäste gut sichtbar ist.

Beispiele

  • Gipfeli (Schweiz)
  • Dinkelbrot (Schweiz)
  • Brotscheiben (Schweiz)
  • Zimtschnecken (Deutschland)
  • Pistazienbrot (Italien)

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) und in der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV). Zudem gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Somit muss die Deklaration von Brot und Backwaren sicher ab dem 1. Februar 2025 konsequent umgesetzt werden. Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind Feinbackwaren, welche bei korrekter Lagerung mindestens einen Monat haltbar sind.

Deklaration von Allergenen

In vielen Lebensmitteln finden sich heute Spuren von anderen Nahrungsmitteln, welche gerade für Allergikerinnen ernste Konsequenzen haben können. Bis jetzt wurden solche Spuren zum Beispiel mit Hinweisen wie «kann Spuren von Haselnüssen enthalten» gekennzeichnet. Neu schreibt das Lebensmittelgesetz vor, dass für solche Angaben Oberbegriffe verwendet werden dürfen. So müssen Produzenten neu nicht «Haselnüsse» oder «Mandeln» schreiben, sondern es reicht aus, wenn der Oberbegriff «Nüsse» verwendet wird. Das ist aber nur zulässig, wenn die Menge der enthaltenen Spuren unter dem obligatorischen Deklarationswert liegen. Diese neue Regelung hat besonders Einfluss auf die Information Ihrer Gäste, wenn sich mündlich beim Personal nach Allergenen erkundigen. Schulen Sie Ihr Personal im Betrieb entsprechend.

Beispiele

  • glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, usw.)
  • Nüsse (Mandeln, Haselnüsse, Pistazien, usw.)

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV). Für diese neue Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr und muss somit spätestens ab dem 1. Februar 2025 konsequent eingehalten werden.

Einige neue Regelungen betreffen auch die Gastronomie.

Vorgaben zum Spenden von Nahrungsmitteln

Um gezielter gegen «Food Waste» vorzugehen, führt der Bundesrat neue Möglichkeiten für Spenden von Nahrungsmitteln ein. Damit sollen die vermeidbaren Lebensmittelverluste bis 2030 im Vergleich zum Jahr 2017 halbiert werden. Eine wichtige Rolle dabei spielen Gastronomiebetriebe und Hotels. Wenn Sie Nahrungsmittel aus Ihrem Gastrobetrieb spenden möchten, erhalten Sie klare Vorgaben, welche Massnahmen Sie hinsichtlich Lebensmittelsicherheit und Hygiene treffen müssen.

Beispiele

  • Die Verpackung ist unbeschädigt.
  • Das Verbrauchsdatum ist nicht überschritten.
  • Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wird, muss das Lebensmittel einer sensorischen Prüfung standhalten.
  • Die Temperaturvorschriften müssen eingehalten werden.

Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Hygieneverordnung (HyV). Wiederum gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr, weshalb die neue Regelung auf jeden Fall ab dem 1.Februar 2025 konsequent eingehalten werden muss.

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Fazit

Die neuen Regelungen im Lebensmittelgesetz stärken den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Zudem wird die Nachhaltigkeit gefördert, da Betriebe aus der Gastronomie und Hotellerie einfacher Nahrungsmittel spenden können und so weniger «Food Waste» entsteht. Achten Sie in Ihrem Gastrobetrieb auf die neue Deklarationsvorschrift von Brot und Backwaren und setzen Sie diese baldmöglichst um. Zudem sollten Sie Ihr Personal über die neue Regelung bei der Deklaration von Allergenen informieren, damit Ihre Gäste jeweils korrekt informiert werden.

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Aktualisiert am 01.03.2024