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Kantonale Rauchergesetze in der Gastronomie

Nach Bundesrecht sind Raucherbetriebe sowie Raucherräume grundsätzlich erlaubt.

Die Kantone müssen sich an das Bundesgesetz und die Verordnung zum Passivrauchen und dessen Mindestbestimmungen halten, sie dürfen aber strengere Vorschriften erlassen.

Das Bundesgesetz und die Verordnung zum Passivrauchen bilden das eidgenössische Rauchergesetz. Dieses muss in jedem Fall eingehalten werden, aber die Kantone dürfen zusätzliche, strengere Bestimmungen erlassen.

Kantone kennen unterschiedlich strenge Rauchergesetze.

Kantonale Regelungen

Viele Kantone haben die Möglichkeit von strengeren Bestimmungen genutzt. In insgesamt 15 Kantonen ist der Nichtraucherschutz strenger geregelt als es der Bund vorgibt. Dies gilt für: Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt, Wallis und Zürich.

Raucherlokale

Viele Kantone haben sich beispielsweise dazu entschlossen, dass Raucherlokale nicht erlaubt sind. So sind Raucherlokale im Kanton Appenzell Ausserrhoden, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Wallis, Tessin, Uri, Waadt, Wallis oder Zürich verboten.

In den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Jura, Luzern, Nid- / Obwalden, Schaffhausen, Schwyz und Thurgau sind Raucherlokale erlaubt. Für das Betreiben eines Raucherlokals brauchen Sie als Inhaber eine Bewilligung. Die Bewilligung kann bei der zuständigen Behörde des Kantons eingereicht werden.

Diese Kantone haben die Bestimmungen des Bundes übernommen. Es sind somit Raucherlokale mit einer Gesamtgrösse von höchstens 80 Quadratmeter erlaubt. Dabei werden alle geschlossenen Räume wie Gaststube, Spielbereiche, Toiletten und Gänge dazugezählt.

Raucherbetriebe müssen zudem deutlich gekennzeichnet sein. Dies bedeutet, dass bei jedem Eingang der Betrieb als Raucherlokal erkennbar sein muss.

Die Vorschriften zur Lüftung sind im eidgenössischen Gesetz und der dazugehören Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen festgehalten. Diese müssen von den Kantonen eingehalten werden.

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Raucherräume

Raucherräume (in der Schweiz oftmals Fumoirs genannt) sind in allen Kantonen mit Ausnahme des Kantons Tessin erlaubt. Der Kanton Tessin ist somit der erste Kanton, der ein komplettes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden erlassen hat (da auch Raucherlokale nicht erlaubt sind).

Je nach Kanton darf ein Fumoir ab 18 oder 16 Jahren betreten werden. Dies richtet sich nach den kantonalen Regelungen über die Tabakabgabe.

Bewilligung für einen Raucherraum

In den meisten Kantonen braucht es keine spezielle Bewilligung für einen Raucherraum. In gewissen Kantonen herrscht lediglich eine Meldepflicht und in manchen Kantonen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Beispielsweise im Kanton Solothurn braucht es eine Bewilligung für ein Fumoir. Das Gesuch muss an das Gesundheitsamt des Kantons geschickt werden.

In Bern sind geplante Fumoirs bereits im Gesuch für die Betriebsbewilligung aufzuführen. Damit wird sichergestellt, dass vor der Einrichtung geprüft wird, ob das geplante Fumoir den Vorschriften entspricht.

Allenfalls kann es sein, dass eine Baubewilligung nötig ist, um die nötigen baulichen Massnahmen ausführen zu können. Im Gastgewerbegesetz des Kantons Luzern ist eine solche Regelung ausdrücklich zu finden, eine Baubewilligung kann aber auch in anderen Kantonen, die dies nicht ausdrücklich im Gastgewerbegesetz regeln, nötig sein. Um zu erfahren, ob es für Ihr Vorhaben eine Baubewilligung notwendig ist, wenden Sie sich am besten an die Standortgemeinde Ihres Betriebes.

Service im Raucherraum

Bei der Frage, ob die Fumoirs bedient werden dürfen oder nicht, gibt es kantonale Unterschiede. Beispielsweise die Kantone Baselland, Basel-Stadt, Fribourg, St. Gallen, und Wallis haben verfügt, dass in abgetrennten Räumen zwar geraucht werden darf, diese Raucherräume aber nicht bedient sein dürfen. Diese Regelung gilt auch, wenn die Mitarbeiter mit der Bedienung einverstanden wären.

In Aargau, Bern, Luzern, Solothurn, Thurgau und Zürich ist die Bedienung in Fumoirs erlaubt, wobei es grundsätzlich die schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmer braucht. Wichtig ist dabei, dass die Gäste im Nichtraucherbereich im Vergleich zu den Gästen im Fumoir in Bezug auf das Angebot und den Service nicht benachteiligt werden dürfen. Beispielsweise darf nicht bloss das Fumoir beheizt oder bedient werden und der restliche Ausschankraum nicht.

Weiter müssen dieselben Preise und Öffnungszeiten gelten. Im Raucherraum dürfen mit Ausnahme von Raucherwaren keine Leistungen angeboten werden, die nicht auch im übrigen Betrieb erhältlich sind.

Es ist grundsätzlich verboten, in Fumoirs eine eigene Bar oder ein Buffet einzurichten. Grund dafür ist, dass sich das Personal so kurz wie möglich im Fumoir aufhalten sollte.

Bauliche Voraussetzungen für einen Raucherraum

Für das Betreiben eines Fumoirs sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die im Bundesrecht geregelt sind. So darf beispielsweise der Raucherbereich nicht grösser als 1/3 der Gesamtfläche des Betriebes sein.

Je nach Kanton gibt es zusätzliche Regelungen zur Maximalfläche eines Fumoirs. In Bern darf beispielsweise ein Fumoir nicht über 60 Quadratmeter gross sein.

Der Raucherraum muss dicht von den anderen Räumen abgetrennt werden und darf nicht als Durchgang dienen. Weiter darf kein Rauch in den Nichtraucherbereich gelangen, weshalb in den meisten Kantonen selbstschliessende Türen Pflicht sind oder zumindest empfohlen werden. Die Abtrennung kann durch abgedichtete Glaswände und Glastüren, nicht aber durch Faltwände gewährleistet werden.

Die meisten Kantone regeln die Vorschriften zur Belüftung nicht selbst, weshalb in diesen Kantonen das Bundesrecht gilt. Die Raucherräume müssen über eine ausreichende Belüftung verfügen. Im Bundesrecht werden die Voraussetzungen nicht detailliert beschrieben. Wichtig ist, dass der Rauch entweichen kann und eine ausreichende Frischluftzufuhr gewährleistet wird. Wenige Kantone haben detailliertere Regelungen erlassen. Im Kanton Solothurn ist beispielsweise eine künstliche Belüftung vorgeschrieben, ausser es lassen sich mindestens zwei Fenster öffnen.

Fazit

Wie Sie sehen, ist es gar nicht so einfach, den Überblick über die verschiedenen kantonalen Regelungen zu bewahren. In einem ersten Schritt sollten Sie immer abklären, ob in Ihrem Kanton ein Raucherraum oder Raucherlokale erlaubt ist oder, ob der Kanton strengere Regelungen vorsieht. Falls Ihr Vorhaben grundsätzlich erlaubt ist, ist es wichtig, sich mit den detaillierten Vorgaben auseinanderzusetzen und diese in Ihrem Betrieb umzusetzen.

Bildquelle: Max Pixel/maxpixel.net

Aktualisiert am 04.11.2019