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Bewilligungen in der Gastronomie – eine Übersicht aller Kantone

Für die Eröffnung der meisten Gastronomiebetriebe braucht es in der Schweiz eine Bewilligung für Gastronomie. Oft unterscheiden sich die Anforderungen zwischen den Kantonen.

Wir haben Ihnen hier zusammengefasst, welche Auflagen Sie in welchem Kanton für eine Betriebsbewilligung erfüllen müssen.

Grundlagen

Egal ob Sie eine Bar, ein Restaurant, ein Café oder ein Take-Away eröffnen möchten: In der Schweiz braucht es meistens eine Betriebsbewilligung. Da das Gastgewerbe in der Schweiz kantonal geregelt ist, unterscheiden sich die Vorgaben, das Vorgehen, aber auch die Bewilligungsbehörden von Kanton zu Kanton. Restaurants brauchen oft andere Bewilligungen als eine Bar, ein Catering, ein Café, ein Pop-Up oder eine Besenbeiz. Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Die meisten Gastgewerbebetriebe benötigen eine Betriebsbewilligung, jedoch verlangen nicht alle Kantone für eine Betriebsbewilligung auch einen Fähigkeitsausweis bzw. ein Wirtepatent.
  • Zusammen mit einer Betriebsbewilligung erhält man je nach Bewilligungsart auch eine Bewilligung für den Handel mit Alkohol, sofern man alkoholische Getränke verkaufen möchte.
  • Gastronomiebetriebe fallen unter das Lebensmittelgesetz, und die Aufnahme der gastgewerblichen Tätigkeit muss der Lebensmittelbehörde gemeldet werden. Zudem muss ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle (HACCP-Konzept) eingereicht werden.
  • Je nach baulichen Veränderungen oder einer anderen Nutzung einer Liegenschaft braucht es zudem eine Baubewilligung. Erkundigen Sie sich dafür direkt bei der Standortgemeinde.

Aargau

Im Kanton Aargau brauchen Gastgewerbebetriebe, die unter das Gastgewerbegesetz fallen (Restaurants, Bars, Cafés etc.) eine Betriebsbewilligung, die mindestens 30 Tage vor der Betriebseröffnung bei der Standortgemeinde beantragt werden muss. Um eine Betriebsbewilligung zu erhalten, braucht es in den meisten Fällen ein Wirtepatent. Damit ein gastgewerblicher Betrieb geführt werden kann, muss zudem ein Nachweis einer sechsmonatigen Gastgewerbeerfahrung erbracht werden. In einigen Gemeinden ist eine provisorische Bewilligung möglich.

Neben der Betriebsbewilligung braucht es eine Kleinhandelsbewilligung für den Spirituosenausschank. Gastronomiebetriebe müssen zudem ein Konzept zur Selbstkontrolle (z. B. nach HACCP) erstellen und bei der Lebensmittelkontrolle gemeldet werden.

Appenzell Ausserrhoden

Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit aufnehmen will, muss bis mindestens 20 Arbeitstage vor der Betriebseröffnung ein schriftliches Gesuch für eine Betriebsbewilligung bei der Kanzlei der Standortgemeinde einreichen. Die Merkblätter sowie das Gesuchformular für die Betriebsbewilligung werden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit zur Verfügung gestellt. Ein Fähigkeitsausweis ist nicht nötig.

Zusätzlich muss der Betrieb ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und beim interkantonalen Labor gemeldet werden.

Appenzell Innerrhoden

Verantwortlich für die Erteilung einer Betriebsbewilligung in der Gastronomie ist im Kanton Appenzell Innerrhoden der jeweilige Bezirksrat. Gesuchformulare und Kontaktdaten sind auf der Homepage des jeweiligen Bezirks abrufbar. Die erforderlichen Unterlagen müssen mindestens zwei Monate vor Betriebseröffnung eingereicht werden. Ein Fähigkeitsausweis ist erforderlich, um einen gastgewerblichen Betrieb zu führen. Anträge auf provisorische Bewilligungen werden in Ausnahmefällen zur Aufrechterhaltung bestehender Betriebe bewilligt. Diese werden für höchstens ein Jahr erteilt.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und beim interkantonalen Labor gemeldet werden.

Basel-Landschaft

Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung ist im Kanton Basel-Landschaft die Sicherheitsdirektion BL zuständig. Die Erlangung des Wirtepatent Basel-Landschaft ist zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes mit mehr als zehn Sitzplätzen notwendig.  Bei weniger als zehn Plätzen wird kein Fähigkeitsausweis verlangt. Es muss jedoch eine Betriebsbewilligung beantragt werden, sofern Alkohol ausgeschenkt wird. Das Bewilligungsgesuch kann mit oder ohne Antrag auf Alkoholverkauf eingereicht werden. Es wird empfohlen, das Bewilligungsgesuch zwei bis drei Monate vor Betriebs­eröffnung einzureichen.

Zudem muss ein Betrieb ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und beim kantonalen Laboratorium Basel-Landschaft gemeldet werden.

Basel-Stadt

Betriebe, die dem Gastgewerbegesetz unterstehen, benötigen eine Betriebsbewilligung und einen Fähigkeitsausweis bzw. das Wirtepatent Basel-Stadt. Zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Kantons. Provisorische Bewilligungen sind im Kanton Basel-Stadt nicht möglich. Die Bearbeitung eines Bewilligungsgesuches dauert in der Regel 30 Tage.

Für den Alkoholausschank muss keine zusätzliche Bewilligung angefordert werden. Es muss jedoch ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellt und dem kantonalen Laboratorium Basel-Stadt eingereicht werden.

Bern

Betriebsbewilligungsgesuche für Restaurants, Bars, Cafés, andere Gastrobetriebe oder für einen Einzelanlass müssen bei der Standortgemeinde eingereicht werden. Die Formulare werden von den zuständigen Regierungsstatthalterämtern zur Verfügung gestellt. Je nach Betriebsart ist für die Bewilligung ein Wirtepatent nötig. Gesuche für bestehende Betriebe müssen bis spätestens 30 Tage vor der Übernahme und für neue Betriebe bis spätestens 90 Tage vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde eingereicht werden. Provisorische Bewilligungen sind möglich.

Je nach beantragter Gastgewerbebewilligung ist die Alkoholabgabe in der Betriebsbewilligung enthalten. Dem kantonalen Laboratorium muss der Betrieb gemeldet und ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) eingereicht werden.

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Freiburg/Fribourg

Das Amt für Gewerbepolizei entscheidet im Kanton Freiburg über die Erteilung einer Betriebsbewilligung. Für ein Restaurant mit Alkoholausschank muss das Patent B beantragt werden. Das Erlangen des kantonalen Fähigkeitsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises ist notwendig. Wird der Fähigkeitsausweis eines anderen Kantons angerechnet, muss zusätzlich ein eineinhalbtägiger Kurs und eine Prüfung zum Gastgewerbegesetzes gemacht werden. Wurde diese Zusatzprüfung noch nicht absolviert, kann eine provisorische Bewilligung beantragt werden. Das Gesuch für eine Betriebsbewilligung muss mindestens 60 Tage vor der Betriebsübernahme bzw. -eröffnung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

Dem Kantonstierarzt muss ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) vorgelegt werden (Anleitung). Lebensmittelbetriebe müssen dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gemeldet werden.

Genf/Genève

Zuständig für die Erteilung von Bewilligungen im Kanton Genf ist das Département de la sécurité et de l’économie. Das entsprechende Gesuch für eine Betriebsbewilligung muss dem Service du commerce zwei Monate vor der Betriebseröffnung eingereicht werden. Um einen gastgewerblichen Betrieb eröffnen zu können, ist ein Fähigkeitsausweis notwendig.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Service de la consommation et des affaires vétérinaires gemeldet werden.

Glarus

Im Kanton Glarus sind die Standortgemeinden für die Erteilung der Betriebsbewilligungen zuständig. Ein Fähigkeitsausweis wird nicht vorausgesetzt. Weitere Informationen sowie die Gesuchformulare befinden sich auf den Webseiten der jeweiligen Gemeinde Glarus Süd, Glarus und Glarus Nord. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung noch nicht erfüllt sind, aber voraussichtlich bald erfüllt werden, kann eine provisorische Bewilligung erteilt werden.

Alle Gastronomiebetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gemeldet werden.

Graubünden

Im Kanton Graubünden sind die Standortgemeinden für die Erteilung der Betriebsbewilligungen zuständig. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung muss in der Regel einen Monat vor Betriebseröffnung eingereicht werden. Es ist kein Fähigkeitsausweis zur Führung eines gastwirtschaftlichen Betriebes notwendig.

Betriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit gemeldet werden.

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Jura

Gesuche um eine Erteilung einer Betriebsbewilligung müssen 60 Tage vor Betriebseröffnung dem Service des arts et métiers et du travail de département de l’économie et de la santé eingereicht werden. Von dort wird das Gesuch an den Gemeinderat weitergeleitet. Es wird der Fähigkeitsausweis Jura vorausgesetzt.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Service de la consommation et des affaires vétérinaires Jura gemeldet werden.

Luzern

Im Kanton Luzern müssen Gesuche für Betriebsbewilligungen für Restaurants und andere Gastrobetriebe bis mindestens zwei Wochen vor der Betriebseröffnung bei der Gewerbepolizei eingereicht werden. In der Regel wird das Wirtepatent Luzern (Fähigkeitsausweis) vorausgesetzt. Davon ausgenommen sind Verpflegungsstände ohne Alkoholverkauf und einer Wirtschaftsfläche von maximal 25 Quadratmeter sowie kleine Einzelanlässe. Provisorische Bewilligungen werden im Kanton Luzern nicht erteilt. Es muss keine zusätzliche Bewilligung für den Ausschank von Alkohol beantragt werden.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz Luzern gemeldet werden.

Neuenburg/Neuchâtel

Der Service de la consommation et des affaires vétérinaires ist im Kanton Neuenburg für die Betriebsbewilligungen zuständig. Ein Fähigkeitsausweis ist nicht notwendig.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Service de la consommation et des affaires vétérinaires gemeldet werden.

Nidwalden

Im Kanton Nidwalden ist das Arbeitsamt der Volkswirtschaftsdirektion für die Erteilung von Betriebsbewilligungen zuständig. Im Kanton Nidwalden ist ein Fähigkeitsausweis erforderlich. Es wird keine eigene Gastwirteprüfung angeboten. Wir empfehlen Ihnen, das Wirtepatent Luzern zu machen. Es werden keine provisorischen Bewilligungen erteilt.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Laboratorium der Urkantone gemeldet werden.

Obwalden

Im Kanton Obwalden sind die Standortgemeinden für die Erteilung der Betriebsbewilligungen von Restaurants und anderen Gastgewerbebetrieben zuständig. Ein Fähigkeitsausweis ist im Kanton Obwalden erforderlich. Es wird keine eigene Gastwirteprüfung angeboten. Wir empfehlen Ihnen, das Wirtepatent Luzern zu machen. Es werden keine provisorischen Bewilligungen erteilt.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Laboratorium der Urkantone gemeldet werden.

Schaffhausen

Die Gewerbepolizei ist im Kanton Schaffhausen zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen. Damit dem Gesuch um eine Betriebsbewilligung stattgegeben werden kann, muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden. Das Bewilligungsgesuch muss mindestens einen Monat vor der Betriebseröffnung bzw. -übernahme bei der Gewerbepolizei Schaffhausen eingereicht werden.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem interkantonalen Labor gemeldet werden.

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Schwyz

Die Standortgemeinden sind im Kanton Schwyz für die Erteilung der Betriebsbewilligung zuständig. Die entsprechenden Formulare können bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung beantragt werden. Weitere Informationen erteilt das Amt für Arbeit Schwyz. Es ist kein Fähigkeitsausweis zur Führung eines gastwirtschaftlichen Betriebes notwendig.

Lebensmittelbetriebe müssen aber ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Laboratorium der Urkantone gemeldet werden.

Solothurn

Seit dem 1. Januar 2016 brauchen im Kanton Solothurn die meisten Gastronomiebetriebe eine Betriebsbewilligung und ein Wirtepatent. Das Gesuchformular für eine Bewilligung muss mindestens 14 Tage vor einer Betriebsübernahme bzw. -eröffnung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (Arbeitsinspektorat und Gewerbe) eingereicht werden.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und bei der kantonalen Lebensmittelkontrolle gemeldet werden.

St.Gallen

Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen sind in St.Gallen die Standortgemeinden. In der Regel findet man die Gesuchformulare bei der entsprechenden Standortgemeinde auf der Homepage (Beispiel Stadt St.Gallen). Um einen gastwirtschaftlichen Betrieb zu führen, ist im Kanton St.Gallen eine Prüfung zur Lebensmittelhygiene und Suchtprävention erforderlich.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und beim Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet werden.

Tessin/Ticino

Das Gesuch um eine Betriebsbewilligung für Gastronomiebetriebe muss bei der Polizia amministrativa eingereicht werden. Zudem ist zur Führung eines Restaurants ein Fähigkeitsausweis bzw. ein Wirtepatent erforderlich. Des Weiteren ist der Nachweis einer achtmonatigen Gastgewerbeerfahrung erforderlich.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Laboratorio cantonale gemeldet werden.

Thurgau

Für die Erteilung der Betriebsbewilligungen sind im Kanton Thurgau die Standortgemeinden zuständig. Das Gesuch muss mindestens zwei Monate vor Eröffnung bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden. Zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes ist im Kanton Thurgau ein Fähigkeitsausweis bzw. das Wirtepatent Thurgau erforderlich. Es ist teilweise möglich, eine befristete provisorische Bewilligung zu erhalten. Es wird keine zusätzliche Bewilligung für den Ausschank von Alkohol benötigt.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem kantonalen Laboratorium Thurgau gemeldet werden.

Uri

Im Kanton Uri ist die Abteilung Industrie und Gewerbe des Amtes für Arbeit und Migration zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen (im Kanton Uri Gastgewerbepatent). Das entsprechende Gesuch ist zwei Monate vor Betriebsübernahme bzw. -eröffnung schriftlich dort einzureichen. Ein Fähigkeitsausweis ist im Kanton Uri nicht notwendig.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Laboratorium der Urkantone gemeldet werden.

Waadt/Vaud

Für das Ausstellen der Betriebsbewilligung ist die Police Cantonale du Commerce (PCC) zuständig. Das Gesuchformular muss mindestens 30 Tage vor Betriebseröffnung bei der PCC einreicht werden. Der Kanton Waadt verlangt zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes einen Fähigkeitsausweis. Besitzt man das Wirtepatent eines anderen Kantons, müssen zusätzlich 7 Kurstage zum Thema Lebensmittelkunde (regionale Produkte und Lebensmittel) und zum Gastgewerbegesetz bei GastroVaud besucht und die entsprechenden Prüfungen bestanden werden.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Service de la consommation et des affaires vétérinaires gemeldet werden.

Wallis/Valais

Die Gemeinden sind zuständig für die Erteilung der Betriebsbewilligungen. Ein Gesuch kann bei der entsprechenden Gemeinde eingereicht werden. Dies muss in der Regel mindestens zwei Monate vor der Betriebseröffnung erfolgen. Zur Führung eines gastgewerblichen Betriebes muss das Wirtepatent Wallis erworben werden. Es können keine provisorischen Bewilligungen beantragt werden.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und der Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen gemeldet werden.

Zug

Im Kanton Zug wird bei der Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Konsum an Ort und Stelle oder beim Überlassen von Räumlichkeiten für den Konsum von alkoholhaltigen Getränken eine Betriebsbewilligung verlangt. Für die Erteilung dieser Bewilligungen ist der jeweilige Gemeinderat zuständig. Ein Fähigkeitsausweis ist nicht nötig.

Lebensmittelberiebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem Amt für Verbraucherschutz gemeldet werden.

Zürich

Die Betriebsbewilligung wird im Kanton Zürich Gastwirtschaftspatent genannt. Für die Erteilung der Gastwirtschaftspatente sind die Gemeinden zuständig. Die entsprechenden Formulare können auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinden abgerufen werden. Das Gesuch muss in der Regel vier Wochen vor Betriebsaufnahme eingereicht werden. Es wird kein Fähigkeitsausweis benötigt, Weiterbildungen sind jedoch sehr zu empfehlen. Die Stadt Zürich stellt verschiedene Merkblätter zur Betriebseröffnung und Betriebsbewilligungen zur Verfügung.

Lebensmittelbetriebe müssen ein Selbstkontrollkonzept (Hygienekonzept) erstellen und dem kantonalen Labor Zürich gemeldet werden.

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Weitere Informationen

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Aktualisiert am 10.12.2021