Bewilligungen in der Gastronomie – eine Übersicht der meisten Kantone
Für die Eröffnung der meisten Gastronomiebetriebe braucht es in der Schweiz eine Bewilligung für die Gastronomie. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen zwischen den Kantonen.
Wir haben Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst, welche Auflagen Sie in welchem Kanton erfüllen müssen, um eine Betriebsbewilligung zu erhalten.
Betriebsbewilligung beantragen
In den meisten Fällen brauchen Sie eine Betriebsbewilligung, um einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen. Ob es eine Bewilligung braucht und wie Sie eine Betriebsbewilligung für Ihren Betrieb erhalten, ist in den kantonalen Gastgewerbegesetzen und den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Das Gastgewerbe ist in der Schweiz kantonal geregelt, deshalb unterscheiden sich die Vorgaben, das Vorgehen sowie die Bewilligungsbehörden von Kanton zu Kanton. Restaurants brauchen oft eine andere Bewilligung als eine Bar, ein Catering, ein Café oder ein Pop-Up. Zum Teil gelten Ausnahmen für Imbisse, Food Trucks, Take Aways oder Caterings.
Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
- Die meisten Gastgewerbebetriebe benötigen eine Betriebsbewilligung. In vielen Kantonen brauchen Sie ein Wirtepatent, um eine Betriebsbewilligung zu beantragen.
- Je nach Betriebsart erhalten Sie mit dem Wirtepatent und einer Betriebsbewilligung ebenfalls eine Bewilligung für den Verkauf von Alkohol.
- Gastronomiebetriebe fallen unter das Lebensmittelgesetz und die Aufnahme der gastgewerblichen Tätigkeit müssen Sie der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde melden. Für Ihren Gastronomiebetrieb sollten Sie ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle (HACCP-Konzept) erstellen.
- Planen Sie vor der Eröffnung Ihres Gastronomiebetriebes einen Umbau oder eine andere Nutzung der Räumlichkeiten, so brauchen Sie dafür eine Baubewilligung. Erkundigen Sie sich dafür direkt bei der zuständigen kantonalen Behörde.
Dies sind einige der wichtigsten Punkte, die Sie vor der Eröffnung Ihres Betriebes beachten sollten. Beantragen Sie die Betriebsbewilligung und mögliche weitere Bewilligungen früh genug vor der geplanten Eröffnung Ihres Gastronomiebetriebes.
Aargau
Im Kanton Aargau muss rechtzeitig vor der Eröffnung eines Gastronomiebetriebes die Betriebsbewilligung beantragt werden. Ausgestellt wird die Bewilligung durch die Standortgemeinde. Unter Umständen ist eine provisorische Bewilligung von bis zu 12 Monaten möglich. Die allermeisten Gastrobetriebe, die entgeltlich Essen und Trinken abgeben und/oder Gäste beherbergen, brauchen eine Betriebsbewilligung. Um eine Bewilligung zu erhalten, muss ein Wirtepatent vorgelegt werden. Zusätzlich muss Erfahrung im Gastgewerbe von mindestens sechs Monaten nachgewiesen werden. Ausnahmen gelten zum Teil für sehr kleine, mobile oder temporär geöffnete Betriebe.
Wer Alkohol verkaufen will, muss neben der Betriebsbewilligung zusätzlich eine Kleinhandelsbewilligung beantragen. Weiter ist es wichtig, dass für Gastronomiebetriebe ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle erstellt wird, das bei Lebensmittelkontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Appenzell Ausserrhoden
Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchte, muss rechtzeitig eine Betriebsbewilligung bei der Standortgemeinde beantragen. Ausgestellt wird die Bewilligung vom Amt für Wirtschaft und Arbeit. Provisorische Bewilligungen sind nicht möglich. Bewilligungspflichtig sind Betriebe, die alkoholische Getränke zum Konsum vor Ort verkaufen. Ein Wirtepatent ist nicht erforderlich, Weiterbildungen sind jedoch zu empfehlen.
Zusätzlich braucht es ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle, das bei Lebensmittelkontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe zudem der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Appenzell Innerrhoden
Für die Führung eines Gastronomiebetriebes im Kanton Appenzell Innerrhoden ist in den meisten Fällen eine Betriebsbewilligung notwendig. Dies betrifft Betriebe, die gegen Bezahlung Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen. Das Gesuch für die Bewilligung ist rechtzeitig beim zuständigen Bezirksrat einzureichen und wird zunächst provisorisch erteilt. Danach bleibt ein Jahr Zeit, um die Wirteprüfung abzulegen und das Wirtepatent zu erlangen.
Zu den weiteren Vorgaben gehört ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle, das bei einer Lebensmittelkontrollen vorgelegt werden muss. Zudem gilt die Meldepflicht des Bundes, wonach Gastronomiebetriebe bei der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden müssen.
Basel-Landschaft
Im Kanton Basel-Landschaft benötigen die meisten Gastrobetriebe eine Betriebsbewilligung, wenn sie entgeltlich Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen. Das Gesuch muss vor der Eröffnung bei der Sicherheitsdirektion eingereicht werden. Provisorische Bewilligungen gibt es nicht. Voraussetzung für die Betriebsbewilligung ist ein Wirtepatent. Ausnahmen sind teilweise für sehr kleine, mobile oder nur temporär geöffnete Betriebe vorgesehen.
Vor der Eröffnung oder Übernahme sind zusätzlich eine Standortbewilligung bei der Sicherheitsdirektion sowie ein Gesuch bei der Baudirektion erforderlich. Gastronomiebetriebe müssen ausserdem über ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle verfügen, das bei Lebensmittelkontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Basel-Stadt
Wer im Kanton Basel-Stadt einen Gastronomiebetrieb führt und entgeltlich Essen und Trinken anbietet und/oder Gäste beherbergt, benötigt in den meisten Fällen eine Betriebsbewilligung. Diese muss rechtzeitig vor der Eröffnung beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat beantragt werden. Eine provisorische Bewilligung ist nicht vorgesehen. Für die Erteilung ist ein Wirtepatent erforderlich, wobei teilweise Ausnahmen für sehr kleine, mobile oder temporär geöffnete Betriebe gelten.
Für den Verkauf von Alkohol braucht es zusätzlich eine Kleinhandelsbewilligung. Ebenfalls vorgeschrieben ist ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Aufgrund der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe zudem bei der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:
Haben Sie Fragen?
Bern
Für die meisten Gastronomiebetriebe im Kanton Bern ist eine Betriebsbewilligung erforderlich, wenn entgeltlich Essen und Trinken angeboten und/oder Gäste beherbergt werden. Das Gesuch ist rechtzeitig bei der Standortgemeinde einzureichen, ausgestellt wird die Bewilligung vom zuständigen Regierungsstatthalteramt. Unter bestimmten Umständen kann sie für bis zu 12 Monate provisorisch erteilt werden. Voraussetzung ist ein Wirtepatent, wobei teilweise Ausnahmen für sehr kleine, mobile oder temporär geöffnete Betriebe gelten.
Zum Bewilligungsverfahren gehört zudem ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle. Dieses muss gemeinsam mit dem Gesuch für die Betriebsbewilligung beim kantonalen Laboratorium eingereicht werden. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Glarus
Im Kanton Glarus benötigen alle Betriebe, die unter das Gastgewerbegesetz fallen, eine Betriebsbewilligung. Diese ist rechtzeitig vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde zu beantragen und kann unter Umständen provisorisch erteilt werden. Ein Wirtepatent wird nicht vorausgesetzt, Weiterbildungen sind jedoch zu empfehlen. Ausgenommen sind sehr kleine Betriebe mit höchstens 6 Sitz- oder Stehplätzen, sofern sie ausschliesslich alkoholfreie Getränke anbieten.
Für den Verkauf von Alkohol ist zusätzlich eine Bewilligung für den Handel mit gebrannten Wassern erforderlich. Der Kleinhandel mit durch natürliche Vergärung gewonnenen alkoholischen Getränken muss gemeldet werden. Zudem braucht es ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe ausserdem der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Graubünden
Im Kanton Graubünden muss rechtzeitig vor der Eröffnung eines Gastronomiebetriebes die Betriebsbewilligung eingeholt werden. Die Bewilligung wird bei der Standortgemeinde beantragt. Provisorische Bewilligungen sind nicht möglich. Von der Bewilligungspflicht sind alle Betriebe betroffen, die unter das Gastgewerbegesetz fallen. Um eine Bewilligung zu erhalten, braucht es kein Wirtepatent. Weiterbildungen sind jedoch zu empfehlen.
Wer Alkohol verkaufen will, muss neben der Betriebsbewilligung ebenfalls eine Ausschankbewilligung beantragen. Weiter ist es wichtig, dass für Gastronomiebetriebe ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle erstellt wird, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Luzern
Wer im Kanton Luzern einen Gastrobetrieb eröffnet und entgeltlich Essen und Trinken anbietet und/oder Gäste beherbergt, benötigt in den meisten Fällen eine Betriebsbewilligung. Das Gesuch muss frühzeitig beim Justiz- und Sicherheitsdepartement eingereicht werden. Provisorische Bewilligungen sind nicht möglich. Für die Erteilung der Betriebsbewilligung ist ein Wirtepatent erforderlich.
Für den Verkauf von Alkohol muss zusätzlich eine Getränkehandelsbewilligung beantragt werden. Ebenfalls erforderlich ist ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Zusätzlich müssen Gastronomiebetriebe aufgrund der Meldepflicht des Bundes bei der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Nidwalden
Im Kanton Nidwalden unterliegen die meisten Gastrobetriebe einer Bewilligungspflicht, wenn sie entgeltlich Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen. Die notwendige Betriebsbewilligung ist vor der Eröffnung bei der Volkswirtschaftsdirektion zu beantragen. Eine provisorische Bewilligung ist nicht vorgesehen. Voraussetzung für die Erteilung ist ein gültiges Wirtepatent.
Gastronomiebetriebe müssen zudem ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle erstellen und dieses bei Kontrollen vorweisen können. Hinzu kommt die Meldepflicht des Bundes, Gastronomiebetriebe müssen der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:
Haben Sie Fragen?
Obwalden
Für die Eröffnung eines Gastrobetriebes im Kanton Obwalden ist in den meisten Fällen eine Betriebsbewilligung notwendig. Dies gilt für Betriebe, die gegen Bezahlung Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen. Die Bewilligung muss rechtzeitig bei der Standortgemeinde beantragt werden und kann nicht provisorisch erteilt werden. Für den Erhalt ist ein Wirtepatent erforderlich.
Zu den weiteren Vorgaben gehört ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle, das bei einer Kontrolle vorliegen muss. Zusätzlich gilt die Meldepflicht des Bundes, wonach Gastronomiebetriebe der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden müssen.
Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen benötigen die meisten Gastrobetriebe eine Betriebsbewilligung, wenn sie entgeltlich Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen. Das Gesuch ist vor der Eröffnung bei der Gewerbepolizei einzureichen. Unter bestimmten Umständen kann eine provisorische Bewilligung erteilt werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Eignung gemäss Gastgewerbegesetz.
Für den Verkauf von Alkohol braucht es zusätzlich eine Kleinhandelsbewilligung. Ausserdem muss ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle vorhanden sein, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes ist der Gastronomiebetrieb zudem der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden.
Schwyz
Wer im Kanton Schwyz einen Gastrobetrieb eröffnet und entgeltlich Essen und Trinken anbietet und/oder Gäste beherbergt, benötigt in den meisten Fällen eine Betriebsbewilligung. Diese ist rechtzeitig bei der Standortgemeinde zu beantragen. Provisorische Bewilligungen werden nicht erteilt. Ein Wirtepatent ist für die Bewilligung nicht erforderlich, Weiterbildungen sind jedoch zu empfehlen.
Für den Verkauf von Alkohol braucht es zusätzlich eine Bewilligung für den Handel und Verkauf mit gebrannten Wassern. Gastronomiebetriebe müssen ausserdem über ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle verfügen, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Aufgrund der Meldepflicht des Bundes ist der Betrieb zudem der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden.
Solothurn
Im Kanton Solothurn ist für die meisten Gastrobetriebe, die entgeltlich Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen, eine Betriebsbewilligung vorgeschrieben. Zuständig für das Gesuch ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit. In bestimmten Fällen kann die Bewilligung für bis zu 12 Monate provisorisch erteilt werden. Für den Erhalt der Betriebsbewilligung muss ein Wirtepatent vorgelegt werden.
Daneben ist ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle zu erstellen, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Gastronomiebetriebe unterliegen zudem der Meldepflicht des Bundes und müssen deshalb der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
St. Gallen
Wer im Kanton St. Gallen einen Gastronomiebetrieb betreibt und entgeltlich Essen und Trinken anbietet und/oder Gäste beherbergt, benötigt in den meisten Fällen eine Betriebsbewilligung. Diese muss frühzeitig bei der Standortgemeinde beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine provisorische Bewilligung für bis zu 12 Monate erteilt werden. Für die Betriebsbewilligung ist ein Wirtepatent erforderlich. Teilweise bestehen Ausnahmen für sehr kleine, mobile oder temporär geöffnete Betriebe.
Zusätzlich muss ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle vorhanden sein, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Aufgrund der Meldepflicht des Bundes sind Gastronomiebetriebe ausserdem bei der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde zu melden.
Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:
Haben Sie Fragen?
Thurgau
Im Kanton Thurgau ist für die meisten Gastrobetriebe eine Betriebsbewilligung notwendig, wenn sie entgeltlich Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen. Das Gesuch ist rechtzeitig vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde einzureichen. Eine provisorische Bewilligung wird nur in Härtefällen erteilt. Voraussetzung für die Betriebsbewilligung ist ein Wirtepatent.
Soll Alkohol verkauft werden, braucht es zusätzlich eine Bewilligung für den Handel mit alkoholischen Getränken. Ebenfalls erforderlich ist ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Uri
Im Kanton Uri brauchen die meisten Gastrobetriebe, die entgeltlich Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen, eine Betriebsbewilligung. Diese ist vor der Eröffnung bei der Volkswirtschaftsdirektion zu beantragen. Provisorische Bewilligungen werden nicht erteilt. Für den Erhalt der Betriebsbewilligung muss ein Wirtepatent vorgelegt werden. Ausgenommen sind sehr kleine Betriebe mit höchstens 6 Sitz- oder Stehplätzen, sofern ausschliesslich alkoholfreie Getränke angeboten werden.
Zusätzlich ist ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle erforderlich, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Gemäss der Meldepflicht des Bundes müssen Gastronomiebetriebe ausserdem der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Zug
Wer im Kanton Zug einen Gastrobetrieb eröffnet und entgeltlich Essen und Trinken anbietet und/oder Gäste beherbergt, benötigt in den meisten Fällen eine Betriebsbewilligung. Zuständig dafür ist die Standortgemeinde, bei der das Gesuch frühzeitig eingereicht werden muss. Eine provisorische Bewilligung ist nicht möglich. Ein Wirtepatent wird nicht vorausgesetzt, Weiterbildungen sind jedoch zu empfehlen.
Für Gastronomiebetriebe ist ausserdem ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle notwendig, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Zusätzlich gilt die Meldepflicht des Bundes. Der Betrieb muss der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Zürich
Im Kanton Zürich ist für die meisten Gastrobetriebe, die entgeltlich Essen und Trinken anbieten und/oder Gäste beherbergen, eine Betriebsbewilligung erforderlich. Das Gesuch muss rechtzeitig bei der Standortgemeinde eingereicht werden. Eine provisorische Bewilligung ist nicht vorgesehen. Für die Erteilung braucht es kein Wirtepatent, Weiterbildungen sind jedoch zu empfehlen. Teilweise gelten Ausnahmen für sehr kleine, mobile oder temporär geöffnete Betriebe.
Daneben muss ein Hygienekonzept zur Selbstkontrolle erstellt werden, das bei Kontrollen vorgewiesen werden kann. Gastronomiebetriebe unterliegen zudem der Meldepflicht des Bundes und müssen der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.
Fazit
Die Eröffnung eines Gastronomiebetriebes erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Unabhängig davon, ob Sie ein Restaurant, eine Bar, ein Catering, ein Café, einen Take Away oder ein Pop-Up eröffnen. Die Betriebsbewilligung ist ein zentraler Bestandteil des Prozesses und die Anforderungen dafür variieren je nach Kanton.
Oft braucht es ein Wirtepatent, um eine Betriebsbewilligung zu erhalten. Ebenfalls müssen Sie das Lebensmittelgesetz einhalten und sollten ein Hygienekonzept erstellen. Informieren Sie sich frühzeitig über das Vorgehen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Gastronomiebetrieb erfolgreich eröffnet werden kann und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:
Haben Sie Fragen?
Aktualisiert am 03.09.2026