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Regeln Trinkgeld Gastronomie

Trinkgeld in der Gastronomie – das müssen Sie wissen

„Isch guet so!“: Den Rechnungsbetrag im Restaurant aufrunden und den Servicemitarbeitenden so für die freundliche Bedienung danken, ist hierzulande normal. Doch wie viel Trinkgeld ist üblich? Und wem gehört das Trinkgeld in der Gastronomie?

In diesem Artikel lesen Sie, welche Regeln rund um das Trinkgeld in der Schweiz gelten.

Fakten rund ums Trinkgeld

Seit 1974 ist der Service in der Schweiz in den Preisen der Gastronomie inbegriffen. Das bedeutet, das Servicepersonal erhält seinen Lohn unabhängig vom Trinkgeld. Diese Regelung ist im Landesgesamtarbeitsvertrag der Gastronomie festgeschrieben. Trotzdem gehört es in der Schweiz zum guten Ton, Trinkgeld zu geben. Es zeigt Wertschätzung für die Arbeit der Mitarbeitenden im Restaurant, Café oder in der Bar.

Interessant ist, dass das Trinkgeld weltweit unterschiedlich gehandhabt wird. In Japan zum Beispiel ist es unüblich, Trinkgeld zu geben. Dort kann es gar als Beleidigung empfunden werden. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Situation genau umgekehrt. Dort verdienen viele Angestellte in der Gastronomie den Grossteil ihres Einkommens durch Trinkgeld. Gäste geben dort üblicherweise 15 bis 25 Prozent des Rechnungsbetrags.

In Europa gelten je nach Land unterschiedliche Regeln. Die Faustregel liegt hier oft bei 10 bis 15 Prozent Trinkgeld. In der Gastronomie ist es also wichtig zu wissen, welche Gepflogenheiten in einem Land üblich sind. So können unangenehme Situationen vermieden werden.

Wie viel Trinkgeld ist in der Schweiz üblich?

In der Schweiz ist es in der Gastronomie üblich, den Rechnungsbetrag aufzurunden. Diese Geste zeigt Wertschätzung für den Service und die Arbeit des Personals. Bei kleineren Beträgen, wie in einem Café, reicht es aus, auf den nächsten vollen Frankenbetrag aufzurunden. Kostet der Kaffee 4.30 Franken, könnten Sie 5 Franken bezahlen. Bei grösseren Beträgen, etwa bei einem Essen in einem Restaurant, wird in der Regel ein Trinkgeld von 5 bis 10 Prozent gegeben. Das Trinkgeld wird zum Rechnungsbetrag hinzugefügt. Eine Rechnung über 80 Franken könnte also auf 85 oder 90 Franken aufgerundet werden. Trinkgeld zu geben ist in der Schweiz jedoch keine Pflicht. Es gehört zum guten Ton, wenn der Service gut war. So zeigen Sie als Gast ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit. Das Trinkgeld ist also eine kleine, aber schöne Geste.

Trinkgeld bar oder mit Karte?

Früher war es üblich, Trinkgeld in bar zu geben. Das machte die Verteilung des Trinkgeldes einfacher, weil so das Geld direkt an die Mitarbeitenden in der Gastronomie verteilt werden konnte. Heute bezahlen Gäste jedoch oft mit Kreditkarte. Das Trinkgeld wird dabei elektronisch verbucht. Dadurch wird das Trinkgeld auf der Lohnabrechnung der Mitarbeitenden ausgewiesen, was den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn Trinkgeld muss versteuert werden, wenn es einen «wesentlichen» Teil des Lohnes ausmacht.

Für Serviceangestellte in der Gastronomie gibt es keine gesetzliche Garantie auf Trinkgeld. Es bleibt eine freiwillige Geste der Gäste. Trotzdem ist es für viele Mitarbeitende ein wichtiger Bestandteil ihres Einkommens. Dabei stellt sich oft die Frage, wem das Trinkgeld gehört. Es wird in der Praxis unterschiedlich gehandhabt. Sicher ist, dass das Trinkgeld versteuert werden muss. Wird Trinkgeld nicht versteuert, gilt dies als Schwarzarbeit und kann rechtliche Folgen haben.

Trink­geld in der Gastronomie: Eine faire Trinkgeldverteilung ist nicht einfach

Wem gehört das Trinkgeld?

Diese Frage beschäftigt viele Mitarbeitende in der Gastronomie, denn eine faire Regelung ist nicht immer einfach. In den meisten Fällen wird das Trinkgeld direkt beim Servicepersonal abgegeben. Gäste erwarten, dass die Person, die sie bedient hat, das Trinkgeld erhält. Dennoch gibt es Unterschiede, wie die Verteilung gehandhabt wird. In manchen Gastronomiebetriebe gibt es klare Regeln, in anderen ist die Verteilung eher lasch geregelt. Klar ist, es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung zur Trinkgeldverteilung in der Gastronomie. Der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) bietet keinen Artikel zu diesem Thema.

Die Entscheidung über die Verteilung liegt somit beim Arbeitgeber. Es sollte aber auch die schriftliche Zustimmung aller Mitarbeitenden eingeholt werden. Das ist wichtig, damit alle mit den Regeln einverstanden sind. Eine faire Verteilung des Trinkgeldes ist besonders wichtig für die Arbeitsmoral und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden. Mitarbeitende im Service stehen oft im direkten Kontakt mit den Gästen und erhalten das Trinkgeld. Doch Köchinnen und Köche leisten ebenfalls einen wertvollen Beitrag. Daher wird in einigen Betrieben das Trinkgeld unter allen Mitarbeitenden aufgeteilt. Dies kann jedoch kompliziert werden. Besonders, wenn die Arbeitszeiten unterschiedlich sind. Mit klaren Regeln und guter Kommunikation können Betriebe dafür sorgen, dass Trinkgeld fair und sinnvoll eingesetzt wird. So wissen auch neue Mitarbeitende direkt, wie das Trinkgeld verteilt wird. Das sorgt für Transparenz und vermeidet Konflikte.

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Beispiele

Wir haben für Sie einige Beispiele vorbereitet, wie die Verteilung in der Praxis aussehen kann.

Beispiel 1: Eigenes Portemonnaie, eigenes Trinkgeld

In der Gastronomie wird Trinkgeld oft direkt jedem Mitarbeitenden zugeteilt, der die Gäste bedient. Diese Methode sorgt für individuelle Belohnung, kann aber je nach Arbeitszeit und Gästefrequenz zu Ungleichheiten führen. Von dieser Verteilungsmethode sind zudem die Mitarbeitenden in der Küche ausgenommen.

Beispiel 2: Geteiltes Portemonnaie, geteiltes Trinkgeld

In der Gastronomie wird das Trinkgeld teilweise nach der Schicht anteilsmässig auf alle Mitarbeitenden aufgeteilt, damit ein kleiner Anteil ebenfalls an die Mitarbeitenden in der Küche geht. Diese Methode ist einfach und bietet Fairness, funktioniert aber nur gut, wenn alle Mitarbeitenden ähnliche Arbeitszeiten haben.

Beispiel 3: Trinkgeldkasse

In manchen Gastronomiebetrieben wird Trinkgeld in einer gemeinsamen Kasse gesammelt und später aufgeteilt. Diese Methode kann jedoch zu Herausforderungen führen, da nicht immer klare Regeln für die Verteilung bei unterschiedlichen Arbeitszeiten bestehen. Solche Verteilungsmethoden müssen klar abgesprochen werden, damit keine Konflikte innerhalb des Betriebes entstehen.

Beispiel 4: Keine geregelte Verteilung

Es gibt in der Gastronomie ebenfalls Betriebe, die die Verteilung des Trinkgeldes nicht geregelt haben. Angestellte mit weniger Arbeitsstunden erhalten so oft wenig oder kein Trinkgeld, während andere profitieren. Behält damit die Betriebsleitung den Trinkgeldüberschuss für sich, sinkt die Motivation der Mitarbeitenden. Das kann im Betrieb zu Problemen führen.

Eine mögliche Aufteilung ist ein Trinkgeldkässeli.

Was tun bei unfairer Verteilung?

Trinkgeld spielt in der Gastronomie eine wichtige Rolle. Es gehört den Mitarbeitenden und sollte fair verteilt werden. Arbeitgeber dürfen sich nicht einfach das Trinkgeld aneignen. Sie dürfen auch nicht ihre Angestellten dazu zwingen, Trinkgeld abzugeben. Solche Praktiken sind unzulässig und können negative Folgen für den Betrieb haben. Da die Trinkgeldregelung nicht gesetzlich festgelegt ist, bleibt sie eine interne Angelegenheit. Der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) regelt Trinkgeld nicht. Mitarbeitende können sich daher nicht darauf berufen, wenn sie eine gerechte Verteilung verlangen wollen. In der Gastronomie ist es schwierig, eine faire Regelung gerichtlich durchzusetzen. Es ist oft mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Um solche Probleme zu vermeiden, sollte jeder Gastronomiebetrieb klare Regeln für die Trinkgeldverteilung haben. Diese sollten in einem Reglement festgehalten werden. Alle Mitarbeitenden sollten die Regelungen kennen und ihnen zustimmen. Am besten ist es, wenn ein Betrieb die Trinkgeldaufteilung transparent macht. Das schafft Vertrauen und vermeidet Missverständnisse.

Fazit

Trinkgeld ist in der Gastronomie also mehr als nur ein finanzieller Bonus. Es ist ein wichtiger Faktor für die Motivation der Mitarbeitenden und den Erfolg des gesamten Betriebs. Arbeitgeber sollten deshalb darauf achten, faire und transparente Regelungen zu schaffen, die von allen akzeptiert werden.

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Aktualisiert am 04.06.2025