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Imbiss eröffnen worauf muss ich achten?

Rechtliche Situation Imbisse – Food Truck, Catering, Take-away

Imbisse, Food Trucks und Take-aways sind in der Gastronomie sehr beliebt. Als Einstieg in die Gastronomie können Sie mit kleinem Aufwand einen solchen Betrieb eröffnen. Viele Personen fragen sich deshalb zurecht, wenn sie einen kleineren oder mobilen Betrieb eröffnen möchten: Ab wann braucht man ein Wirtepatent?

Wir haben die rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Kantonen zusammengefasst und zeigen Ihnen, wo Sie weitere Informationen finden.

Imbiss oder Food Truck eröffnen

Die Gastronomie in der Schweiz ist vielseitig und divers. Von Restaurants über Bars, Cafés, Pop-Up-Betriebe, Imbisse, Take-aways, Food Trucks und Caterings gibt es viele verschiedene Betriebsarten. In den meisten Kantonen in der Schweiz brauchen Sie eine Betriebsbewilligung, wenn Sie einen Gastronomiebetrieb eröffnen. Damit Sie eine solche Bewilligung erhalten, braucht es oft ein Wirtepatent. Es gibt jedoch Ausnahmen. In einigen Kantonen in der Schweiz braucht es für kleine, mobile oder temporäre Gastronomiebetriebe entweder keine Betriebsbewilligung, kein Wirtepatent oder keines von Beidem.

Aargau

Um im Kanton Aargau einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck zu eröffnen, muss vor der Eröffnung rechtzeitig eine Betriebsbewilligung eingeholt werden. Diese wird bei der jeweiligen Standortgemeinde beantragt. Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist ein Wirtepatent und sechs Monate Erfahrung im Gastgewerbe. Soll zusätzlich Alkohol ausgeschenkt werden, ist neben der Betriebsbewilligung auch eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Für kleinere oder mobile Betriebe gelten zum Teil weniger strenge Vorschriften. Bei diesen Ausnahmen erhalten Sie die Betriebsbewilligung ohne Wirtepatent, wenn:

  • der Betrieb über maximal 25 m2 Ausschankfläche verfügt oder
  • der Betrieb maximal 16 Sitzplätze und keine Stehplätze hat oder
  • der Betrieb nicht länger als 20 Stunden pro Woche geöffnet ist und
  • der Betrieb maximal 3 einzelne vergorene alkoholhaltige Getränke und keine Spirituosen anbietet und
  • der Betrieb ausschliesslich selbst gekochter Speisen anbietet und am gleichen Tag verkauft.

Für jeden Imbiss sollte vor der Eröffnung ein Hygienekonzept erstellt werden. Unabhängig davon, ob eine Bewilligung oder ein Wirtepatent erforderlich ist, muss der Gastronomiebetrieb zudem bei der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.

Wir empfehlen, frühzeitig mit der Standortgemeinde Kontakt aufzunehmen und die Rahmenbedingungen für den geplanten Imbiss, das Take-away oder den Food Truck abzuklären. Dabei können unter anderem Wohnzonen, Verkehrssituation, Lärm oder die Nutzung von öffentlichem Grund eine Rolle spielen. Für Einzelanlässe gelten separate Vorschriften. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Standortgemeinde.

Basel-Landschaft

Wer im Kanton Basel-Landschaft einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck eröffnen möchte, benötigt dafür eine Betriebsbewilligung. Diese ist rechtzeitig vor der Eröffnung bei der Sicherheitsdirektion zu beantragen. Damit die Bewilligung erteilt werden kann, muss ein Wirtepatent vorliegen.

Für kleinere oder mobile Betriebe gelten zum Teil weniger strenge Vorschriften. Bei diesen Ausnahmen brauchen Sie keine Betriebsbewilligung und kein Wirtepatent, wenn:

  • der Betrieb maximal 10 Sitz- oder Stehplätze hat und
  • der Betrieb keine alkoholischen Getränke anbietet.

Bei der Eröffnung eines Imbisses sollte in jedem Fall ein Hygienekonzept vorhanden sein. Zudem besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde. Diese gilt auch dann, wenn für den Betrieb keine Bewilligung oder kein Wirtepatent benötigt wird.

Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt mit der Standortgemeinde auf, bevor Sie einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck eröffnen. So können wichtige Punkte wie Wohnzonen, Verkehrssituation, Lärm oder öffentlicher Grund vorgängig geklärt werden. Für Einzelanlässe gelten eigene Vorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Sicherheitsdirektion.

Basel-Stadt

Für die Eröffnung eines Imbisses, eines Take-aways oder eines Food Trucks im Kanton Basel-Stadt ist eine Betriebsbewilligung notwendig. Diese muss rechtzeitig vor Betriebsaufnahme beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat beantragt werden. Eine Erteilung ist nur möglich, wenn ein Wirtepatent vorgelegt werden kann.

Für kleinere oder mobile Betriebe gelten zum Teil weniger strenge Vorschriften. Bei diesen Ausnahmen brauchen Sie keine Betriebsbewilligung und kein Wirtepatent, wenn:

  • der Betrieb maximal 10 Sitzplätze oder Stehplätze hat und
  • der Betrieb über maximal 20 m2 Konsumfläche verfügt und
  • der Betrieb keine alkoholischen Getränke anbietet.

Unabhängig von den Bewilligungsvoraussetzungen empfiehlt es sich, für einen Imbiss immer ein Hygienekonzept zu erstellen. Ausserdem muss jeder Gastronomiebetrieb der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden, auch wenn keine Betriebsbewilligung oder kein Wirtepatent erforderlich ist.

Vor der geplanten Eröffnung sollten Sie sich möglichst früh an die Standortgemeinde wenden. Dort können Sie Fragen zu Themen wie Wohnzonen, Verkehr, Lärm oder der Nutzung von öffentlichem Grund klären. Einzelanlässe werden separat geregelt und unterstehen eigenen Vorschriften. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat.

Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:

Bern

Um einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck im Kanton Bern zu eröffnen, ist vor der Eröffnung rechtzeitig eine Betriebsbewilligung einzuholen. Der Antrag dafür wird bei der jeweiligen Standortgemeinde gestellt. Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist ein gültiges Wirtepatent.

Für kleinere oder mobile Betriebe gelten zum Teil weniger strenge Vorschriften. Bei diesen Ausnahmen erhalten Sie die Betriebsbewilligung ohne Wirtepatent, wenn:

  • der Betrieb maximal 6 Sitz- oder Stehplätze hat und
  • der Betrieb Zwischenverpflegung anbietet und
  • der Betrieb keine alkoholhaltigen Getränke anbietet.

Für die Eröffnung eines Imbisses ist in jedem Fall ein Hygienekonzept erforderlich. Unabhängig davon, ob eine Bewilligung benötigt wird, muss der Gastronomiebetrieb zudem bei der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.

Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig vor der geplanten Eröffnung mit der Standortgemeinde Kontakt aufzunehmen. So können wichtige Rahmenbedingungen wie Wohnzonen, Verkehrssituation, Lärm oder die Nutzung von öffentlichem Grund vorgängig abgeklärt werden. Für Einzelanlässe gelten separate Vorschriften. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Standortgemeinde.

Graubünden

Wer im Kanton Graubünden einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck eröffnen möchte, benötigt dafür eine Betriebsbewilligung. Diese ist rechtzeitig vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde zu beantragen. Ein Wirtepatent braucht es nicht. Wer Alkohol verkaufen will, muss neben der Betriebsbewilligung ebenfalls eine Ausschankbewilligung beantragen.

Bei der Eröffnung eines Imbisses sollte in jedem Fall ein Hygienekonzept vorhanden sein. Zudem besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde. Diese gilt auch dann, wenn für den Betrieb keine Bewilligung oder kein Wirtepatent benötigt wird.

Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt mit der Standortgemeinde auf, bevor Sie einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck eröffnen. So können wichtige Punkte wie Wohnzonen, Verkehrssituation, Lärm oder öffentlicher Grund vorgängig geklärt werden. Für Einzelanlässe gelten eigene Vorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Standortgemeinde.

Luzern

Für die Eröffnung eines Imbisses, eines Take-aways oder eines Food Trucks im Kanton Luzern ist eine Betriebsbewilligung notwendig. Diese muss rechtzeitig vor Betriebsaufnahme beim Justiz- und Sicherheitsdepartement beantragt werden. Eine Erteilung ist nur möglich, wenn ein Wirtepatent vorgelegt werden kann.

Unabhängig von den Bewilligungsvoraussetzungen empfiehlt es sich, für einen Imbiss immer ein Hygienekonzept zu erstellen. Ausserdem muss jeder Gastronomiebetrieb der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden, auch wenn keine Betriebsbewilligung oder kein Wirtepatent erforderlich ist.

Vor der geplanten Eröffnung sollten Sie sich möglichst früh an die Standortgemeinde wenden. Dort können Sie Fragen zu Themen wie Wohnzonen, Verkehr, Lärm oder der Nutzung von öffentlichem Grund klären. Einzelanlässe werden separat geregelt und unterstehen eigenen Vorschriften. Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Justiz- und Sicherheitsdepartement.

Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:

Solothurn

Um im Kanton Solothurn einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck zu eröffnen, muss rechtzeitig vor der Eröffnung die Betriebsbewilligung eingeholt werden. Zuständig dafür ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn Sie ein Wirtepatent vorgelegen können.

Für die Eröffnung eines Imbisses sollte in allen Fällen ein Hygienekonzept erstellt werden. Auch ohne Bewilligung oder Wirtepatent muss der Gastronomiebetrieb der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich frühzeitig vor der Eröffnung eines Imbisses, eines Take-away oder eines Food Trucks bei der Standortgemeinde melden (Wohnzonen, Verkehrssituation, Lärm, öffentlicher Grund, usw.). Einzelanlässe unterstehen separaten Vorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit.

St. Gallen

Wer im Kanton St. Gallen einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck eröffnen möchte, benötigt dafür eine Betriebsbewilligung. Diese ist rechtzeitig vor der Eröffnung bei der Standortgemeinde zu beantragen. Dafür braucht es ein Wirtepatent.

Für kleinere oder mobile Betriebe gelten zum Teil weniger strenge Vorschriften. Bei diesen Ausnahmen brauchen Sie keine Betriebsbewilligung und kein Wirtepatent, wenn:

  • der Betrieb maximal 5 Sitz- oder Stehplätze hat und
  • der Betrieb keine alkoholhaltigen Getränke anbietet.

Bei der Eröffnung eines Imbisses sollte in jedem Fall ein Hygienekonzept vorhanden sein. Zudem besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde. Diese gilt auch dann, wenn für den Betrieb keine Bewilligung oder kein Wirtepatent benötigt wird.

Nehmen Sie am besten frühzeitig Kontakt mit der Standortgemeinde auf, bevor Sie einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck eröffnen. So können wichtige Punkte wie Wohnzonen, Verkehrssituation, Lärm oder öffentlicher Grund vorgängig geklärt werden. Für Einzelanlässe gelten eigene Vorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Standortgemeinde.

Thurgau

Für die Eröffnung eines Imbisses, eines Take-aways oder eines Food Trucks im Kanton Thurgau ist eine Betriebsbewilligung notwendig. Diese muss rechtzeitig vor Betriebsaufnahme bei der Standortgemeinde beantragt werden. Eine Erteilung ist nur möglich, wenn ein Wirtepatent vorgelegt werden kann. Wer Alkohol verkaufen will, muss neben der Betriebsbewilligung ebenfalls eine Bewilligung für den Handel mit alkoholischen Getränken beantragen.

Unabhängig von den Bewilligungsvoraussetzungen empfiehlt es sich, für einen Imbiss immer ein Hygienekonzept zu erstellen. Ausserdem muss jeder Gastronomiebetrieb der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden, auch wenn keine Betriebsbewilligung oder kein Wirtepatent erforderlich ist.

Vor der geplanten Eröffnung sollten Sie sich möglichst früh an die Standortgemeinde wenden. Dort können Sie Fragen zu Themen wie Wohnzonen, Verkehr, Lärm oder der Nutzung von öffentlichem Grund klären. Einzelanlässe werden separat geregelt und unterstehen eigenen Vorschriften. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Standortgemeinde.

Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:

Zürich

Um im Kanton Zürich einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck zu eröffnen, muss rechtzeitig vor der Eröffnung die Betriebsbewilligung eingeholt werden. Zuständig dafür ist die Standortgemeinde. Ein Wirtepatent braucht es nicht.

Für kleinere oder mobile Betriebe gelten zum Teil weniger strenge Vorschriften. Bei diesen Ausnahmen brauchen Sie keine Betriebsbewilligung, wenn:

  • der Betrieb maximal 10 Sitz- oder Stehplätze hat und
  • der Betrieb keine alkoholhaltigen Getränke anbietet.

Für die Eröffnung eines Imbisses muss in allen Fällen ein Hygienekonzept erstellt werden. Auch ohne Bewilligung muss der Gastronomiebetrieb der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde gemeldet werden.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich frühzeitig vor der Eröffnung eines Imbisses, eines Take-away oder eines Food Trucks bei der Standortgemeinde melden (Wohnzonen, Verkehrssituation, Lärm, öffentlicher Grund, usw.). Einzelanlässe unterstehen separaten Vorschriften. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Standortgemeinde.

Schweiz

In der Schweiz gibt es für mobile Imbisse oder Food Trucks eine Reisendengewerbebewilligung zu beantragen. Damit können Sie schweizweit ohne Wirtepatent und Gastgewerbebewilligung Speisen und alkoholfreie Getränke verkaufen. Das gilt beispielsweise für Zirkusse oder Schausteller. Es gelten striktere Vorschriften zum Beispiel für den Alkoholausschank. Die kantonalen und kommunalen Gesetze können weitere Einschränkungen beinhalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen kantonalen Stellen.

Fazit

Wenn Sie in der Schweiz einen Imbiss, ein Take-away oder einen Food Truck eröffnen möchten, ist die Betriebsbewilligung ein zentraler Bestandteil. Die Anforderungen dafür variieren von Kanton zu Kanton. Teilweise gibt es Ausnahmen und es ist keine Bewilligung oder kein Wirtepatent notwendig.

Wird eine Bewilligung vorausgesetzt, braucht es meistens ein Wirtepatent. Ebenfalls müssen Sie das Lebensmittelgesetz einhalten und sollten ein Hygienekonzept erstellen. Informieren Sie sich frühzeitig über das Vorgehen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Gastronomiebetrieb erfolgreich eröffnet werden kann und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Hast du Fragen zu Bewilligungen oder bist du nicht sicher, ob du ein Wirtepatent benötigst? Gerne beraten wir dich am Telefon oder per WhatsApp:

Aktualisiert am 03.09.2026