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KOPAS im Gastgewerbe – Arbeitssicherheit in Küche und Service

Mit durchdachten Massnahmen im Bereich der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes ist es unter Aufsicht der Kontaktperson für die Arbeits­sicherheit (KOPAS) möglich, Unfälle und Krankheiten in der Gastronomie und vor allem in der Küche und im Service zu reduzieren. Denn gerade in der Gastronomie ereignen sich Unfälle aufgrund des Zeitdrucks, der Hektik und wegen veralteter Maschinen und Geräte besonders häufig.

Die Kellnerin Fränzi stolpert über ein Stromkabel und bricht sich ein Bein, der Hilfskoch Sepp schneidet sich an der veralteten Aufschnitt­maschine den Daumen ab und die Köchin Gertrude fehlt aufgrund stress­bedingter Ursachen schon seit Wochen. Einfach Pech gehabt? Eher nicht.

Was ist eine KOPAS und wer braucht sie?

KOPAS ist die Abkürzung für eine Kontakt­person für die Arbeits­sicherheit. Zur Ausübung ihrer Aufgabe hat die Person einen branchen­spezifischen KOPAS-Kurs besucht und nimmt stetig an Weiter­bildungen teil. Es ist vorgeschrieben, dass pro Betrieb mindestens eine Person in der Funktion der KOPAS tätig ist. Entweder hat die Geschäfts­leitung selbst den KOPAS-Kurs besucht oder sie delegiert die Funktion der KOPAS auf einen Mitarbeiter mit den nötigen Kompetenzen. Der Kurs muss vor der Betriebs­eröffnung erfolgt sein und muss für die Betriebs­bewilligung vorgewiesen werden.

Arbeitssicherheit in der Küche und im Service

Unfälle und Krankheiten können sich je nach Branche unterscheiden. Die häufigsten Ursachen im Gast­gewerbe und in der Hotellerie sind ausgleiten, ausrutschen, stürzen und herunter­fallen. Fast so häufig stechen, schneiden oder schürfen sich Mitarbeiter. Auch das Über­heben mit schweren Lasten, das Umfallen von Gegen­ständen und die Berührung mit schädlichen Stoffen führen zu Unfällen. Diese Unfall­hergänge ereignen sich sehr oft im Service und in der Küche. Die Kontaktperson Arbeits­sicherheit lernt im KOPAS-Kurs die vorbeugenden Massnahmen für ihre Branche kennen.

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Die Aufgaben der KOPAS im Gastgewerbe

  • Umsetzung der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes ins Leitbild des Unternehmens: Die KOPAS berät die Geschäfts­leitung bei der Definition der Jahresziele im Bereich der Arbeits­sicherheit, die ins Leitbild des Unternehmens fliessen.
  • Massnahmen, Umsetzung und Kontrolle: Die KOPAS definiert die auf den Betrieb angepassten präventiven Massnahmen. Sie stellt Checklisten, Merkblätter oder Sicherheits­regeln zur Verfügung.
  • Schulung: Die KOPAS schult die Mitarbeiter im Bereich der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes regelmässig und informiert die Geschäfts­leitung über den Stand der Arbeits­sicherheit im Unternehmen.
  • Ansprechperson: Im Bereich der Arbeits­sicherheit und des Gesundheits­schutzes ist die KOPAS die erste Anlaufstelle für die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Unternehmen. Weiss sie nicht weiter, sind Spezialisten beizuziehen.

Was muss bei einer Kontrolle nachgewiesen werden können?

Die KOPAS ist auch die Ansprech­person für die externe Kontrolle. Wird der Betrieb von der SUVA oder von einer kantonalen Behörde überprüft, dann muss sie die Nachweise erbringen. Was vorgelegt werden muss, hängt von der Betriebs­grösse ab. Sicherlich müssen die präventiven Massnahmen, die Kontrollen, die Schulungen, die Instandhaltung von Maschinen und Geräten sowie die Notfall­organisation (Erste Hilfe) nachgewiesen werden können.

Kopas-Kurs Anbieter

Weitere Informationen dazu, welche Massnahmen in der Gastronomie genau umzusetzen sind, finden Sie ebenfalls in unseren Wirtepatent­kursen. Informationen zu den KOPAS-Kursen für die Gastronomie finden Sie bei der Eid­genössischen Koordinations­kommission Arbeits­sicherheit EKAS und bei der SUVA

Kopas-Kurse werden beispielsweise von HotellerieSuisse oder von den kantonalen Gastronomieverbänden angeboten.

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Aktualisiert am 23.06.2017