KOPAS im Gastgewerbe – Arbeitssicherheit in Küche und Service
Mit durchdachten Massnahmen im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist es unter Aufsicht der Kontaktperson für die Arbeitssicherheit (KOPAS) möglich, Unfälle und Krankheiten in der Gastronomie und vor allem in der Küche und im Service zu reduzieren. Denn gerade in der Gastronomie ereignen sich Unfälle aufgrund des Zeitdrucks, der Hektik und wegen veralteter Maschinen und Geräte besonders häufig.
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Die Kellnerin Fränzi stolpert über ein Stromkabel und bricht sich ein Bein, der Hilfskoch Sepp schneidet sich an der veralteten Aufschnittmaschine den Daumen ab und die Köchin Gertrude fehlt aufgrund stressbedingter Ursachen schon seit Wochen. Einfach Pech gehabt? Eher nicht.
Was ist eine KOPAS und wer braucht sie?
KOPAS ist die Abkürzung für eine Kontaktperson für die Arbeitssicherheit. Zur Ausübung ihrer Aufgabe hat die Person einen branchenspezifischen KOPAS-Kurs besucht und nimmt stetig an Weiterbildungen teil. Es ist vorgeschrieben, dass pro Betrieb mindestens eine Person in der Funktion der KOPAS tätig ist. Entweder hat die Geschäftsleitung selbst den KOPAS-Kurs besucht oder sie delegiert die Funktion der KOPAS auf einen Mitarbeiter mit den nötigen Kompetenzen. Der Kurs muss vor der Betriebseröffnung erfolgt sein und muss für die Betriebsbewilligung vorgewiesen werden.
Arbeitssicherheit in der Küche und im Service
Unfälle und Krankheiten können sich je nach Branche unterscheiden. Die häufigsten Ursachen im Gastgewerbe und in der Hotellerie sind ausgleiten, ausrutschen, stürzen und herunterfallen. Fast so häufig stechen, schneiden oder schürfen sich Mitarbeiter. Auch das Überheben mit schweren Lasten, das Umfallen von Gegenständen und die Berührung mit schädlichen Stoffen führen zu Unfällen. Diese Unfallhergänge ereignen sich sehr oft im Service und in der Küche. Die Kontaktperson Arbeitssicherheit lernt im KOPAS-Kurs die vorbeugenden Massnahmen für ihre Branche kennen.
Die Aufgaben der KOPAS im Gastgewerbe
- Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ins Leitbild des Unternehmens: Die KOPAS berät die Geschäftsleitung bei der Definition der Jahresziele im Bereich der Arbeitssicherheit, die ins Leitbild des Unternehmens fliessen.
- Massnahmen, Umsetzung und Kontrolle: Die KOPAS definiert die auf den Betrieb angepassten präventiven Massnahmen. Sie stellt Checklisten, Merkblätter oder Sicherheitsregeln zur Verfügung.
- Schulung: Die KOPAS schult die Mitarbeiter im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes regelmässig und informiert die Geschäftsleitung über den Stand der Arbeitssicherheit im Unternehmen.
- Ansprechperson: Im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die KOPAS die erste Anlaufstelle für die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Unternehmen. Weiss sie nicht weiter, sind Spezialisten beizuziehen.
Was muss bei einer Kontrolle nachgewiesen werden können?
Die KOPAS ist auch die Ansprechperson für die externe Kontrolle. Wird der Betrieb von der SUVA oder von einer kantonalen Behörde überprüft, dann muss sie die Nachweise erbringen. Was vorgelegt werden muss, hängt von der Betriebsgrösse ab. Sicherlich müssen die präventiven Massnahmen, die Kontrollen, die Schulungen, die Instandhaltung von Maschinen und Geräten sowie die Notfallorganisation (Erste Hilfe) nachgewiesen werden können.
Kopas-Kurs Anbieter
Weitere Informationen dazu, welche Massnahmen in der Gastronomie genau umzusetzen sind, finden Sie ebenfalls in unseren Wirtepatentkursen. Informationen zu den KOPAS-Kursen für die Gastronomie finden Sie bei der Eidgenössischen Koordinationskommission Arbeitssicherheit EKAS und bei der SUVA.
Kopas-Kurse werden beispielsweise von HotellerieSuisse oder von den kantonalen Gastronomieverbänden angeboten.
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Aktualisiert am 23.06.2017